Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 28.02.2018

Schäden durch Dachlawinen und Eiszapfen

Download PDF (341.83 KB)

Man hatte ihn schon abgeschrieben, doch der Winter ist mit bis zu zweistelligen Minustemperaturen und heftigen Schneefällen zurückgekehrt. So idyllisch die schneebedeckte Winterlandschaft auch aussieht, spätestens wenn das Tauwetter einsetzt, hat die weiße Pracht insbesondere für HauseigentümerInnen und AutofahrerInnen ihre Tücken. „Wenn sich Schneelawinen oder große Eiszapfen vom Dach lösen und Menschen verletzen oder Autos beschädigen, kann das für Menschen mit Immobilienbesitz teuer werden. Eine Privathaftpflichtversicherung sollten alle ImmobilieneigentümerInnen daher haben“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Werden Gehwege durch Eis und Schnee unsicher, sind HauseigentümerInnen und oftmals auch MieterInnen verpflichtet, sie eis- und schneefrei zu halten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für etwaige Schäden. Ein weiteres Haftungsrisiko sind Dachlawinen: Wenn nach heftigen Schneefällen Tauwetter einsetzt, steigt die Gefahr, dass die Schneemassen vom Hausdach fallen. Gleiches gilt für herabfallende Eiszapfen. Wenn Dachlawinen oder Eiszapfen Autos oder gar Personen treffen, kann das erhebliche Schäden verursachen. „HauseigentümerInnen in schneereichen Regionen können z. B. verpflichtet sein, ein Schneefanggitter auf dem Dach anzubringen, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen“, erläutert BdV-Pressesprecherin Boss. Welche Verkehrssicherungspflichten zu beachten sind, regelt häufig die jeweilige Ortssatzung der Gemeinde. Kommen HauseigentümerInnen oder oft auch MieterInnen diesen nicht nach und es entsteht ein Schaden, sind EigentümerInnen und MieterInnen durch ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt. Die kommt nicht nur für Schäden auf, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Für VermieterInnen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar, wenn sie dort nicht selbst wohnen oder ihre Verkehrssicherungspflichten nicht wirksam übertragen haben.

Im Fall von konkreten Gefahren sind EigentümerInnen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Dritte vor Schäden zu schützen – etwa durch das kurzfristige Absperren des Gehweges, sofern das Dach nicht sofort von Schnee und Eiszapfen befreit werden kann. VermieterInnen können ihre MieterInnen übrigens im Mietvertrag dazu verpflichten, Eiszapfen zu beseitigen und rechtzeitig das Dach von Schnee zu befreien.

AutofahrerInnen sollten ihren Parkplatz mit Bedacht wählen, denn nicht immer steht eine Versicherung für entstandene Schäden ein. “Wird ein Kfz durch eine Dachlawine oder Eiszapfen beschädigt, zahlt die Vollkasko-Versicherung“, erklärt BdV-Pressesprecherin Boss. Besteht lediglich ein Teil- oder gar kein Kaskoschutz, bleibt der/die AutofahrerIn auf dem Schaden sitzen. Er/Sie kann zwar versuchen, den/die HauseigentümerIn in Anspruch zu nehmen. Wenn diese/r jedoch ihre/seine Verkehrssicherungspflicht nicht schuldhaft verletzt hat, wird das nicht gelingen.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich