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Servicethemen | 26.04.2018

Schäden durch 1. Mai-Krawalle

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Ausgebrannte Autos, eingeschlagene Scheiben, beschmierte Hauswände: In Berlin, Hamburg und anderen großen Städten kommt es am 1. Mai immer wieder zu Krawallen, bei denen auch das Hab und Gut Unbeteiligter beschädigt oder gar zerstört wird. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert, welche Versicherungen im Schadenfall leisten. „Grundsätzlich muss die Person für den Schaden haften, die ihn verursacht hat. Bei Krawallen kann der Verursacher jedoch häufig nicht ermittelt werden. Dann kann nur eine eigene Versicherung vor Folgekosten schützen“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Je nach Schadenart können Teil- oder Vollkasko-, Hausrat-, Wohngebäude- sowie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geeigneten Schutz bieten.

Für Fahrzeuge ist grundsätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert: der Teilkaskoschutz greift beispielsweise, wenn das Auto infolge von Brandstiftung in Flammen aufgeht. Außerdem kommt sie für Glasbruchschäden an Scheiben und Scheinwerfern auf. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch Vandalismus – wenn etwa Steinwürfe das Auto beschädigen. „Wer nur eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, muss die Schäden aus eigener Tasche zahlen“, so Boss. Allerdings sollte die Vollkaskoversicherung nur bei gravierenden Schäden in Anspruch genommen werden, da der Leistungsfall den Schadenfreiheitsrabatt belastet und dadurch die Prämie steigen kann.

Schäden an Hausrat oder der eigenen Immobilie werden durch die Hausrat- beziehungsweise die Wohngebäudeversicherung übernommen. Wird das eigene Haus durch Flammen beschädigt, wird der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. „Bei Graffiti-Schmierereien an den Hauswänden und Vandalismusschäden an Fenstern und Türen, zahlt sie nur, wenn beide Tatbestände explizit in den 'Besonderen Versicherungsbedingungen' in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden“, erklärt die Versicherungsexpertin. Wenn Scheiben eingeschmissen werden, reguliert die Versicherung den Schaden nur, wenn eine gesonderte Glasversicherung besteht. Entstehen etwa durch Feuer Schäden am Hausrat in der Wohnung, sind diese durch die Hausratversicherung gedeckt: Sie zahlt die Neuanschaffung, da der Hausrat zum Neuwert versichert ist. Werden Gartenmöbel beschädigt, die auf dem Grundstück standen, sind sie nicht durch die Hausratversicherung geschützt.

Wenn unbeteiligte Personen bei den Krawallen verletzt werden und keine Schuldigen gefunden werden können, bieten auch nur die eigenen Versicherungen Schutz. „Bei unfallbedingter, bleibender Invalidität leistet eine private Unfallversicherung. Wenn man aufgrund der Verletzung dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung“, erläutert BdV-Pressesprecherin Boss.

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