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Sachversicherung | 13.07.2016
BdV reicht Klage gegen Hausratversicherung der AXA ein
Download PDF (341.64 KB)Strittige Klausel „Stehlgutliste“ wird gerichtlich geklärt
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat am 19.05.2016 Unterlassungsklage beim Landgericht Köln gegen die AXA Versicherung eingereicht. Grund dafür ist die in der Hausratversicherung verwendete Klausel zur „Stehlgutliste“. Die AXA und andere Anbieter werfen den Verbrauchern des Öfteren vor, die Liste sei nicht ausreichend detailliert oder nicht unverzüglich vorgelegt worden. Sie kürzen dann die Leistungen. Nach Ansicht des BdV verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot und ist daher mangels Klarheit und Verständlichkeit unwirksam. „Ziel der Klage ist, dass die Klausel in Neuverträgen nicht mehr verwendet wird und auch bei bestehenden Verträgen keine Anwendung mehr findet“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.