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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Sachversicherung | 11.02.2016

„Grün“ unterwegs in 2016/2017

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Freie Fahrt ab 1. März mit neuem Mofa-Kennzeichen

Über 4 Millionen Mofa- und Moped-Besitzer müssen ab dem 1. März darauf achten, ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zum Start der neuen Mofa-Saison muss das blaue Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, hin. Ab dem 1. März gilt das grüne Kennzeichen 2016/2017. Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich außerdem strafbar. Ein Blick in die Tariftabellen der Versicherungen lohnt sich allemal, denn die Unterschiede in den Beiträgen sind mitunter beträchtlich.

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