Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Sachversicherung | 24.11.2015

Wann die Versicherung nach einem Wildunfall zahlt

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BdV-Tipp: Erweiterte Wildschadenklausel vereinbaren

Die Unfallgefahr für Autofahrer auf Deutschlands Straßen steigt zu dieser Jahreszeit. Aufgrund von vermehrtem Wildwechsel gerade während der Dämmerung, kommt es häufiger zu Zusammenstößen mit Rehen, Hirschen oder Wildschweinen und ist damit auch ein Thema in der Kfz-Versicherung. Die Hauptzeit für Wildunfälle liegt abends zwischen 17:00 und 0:00 Uhr und morgens zwischen 5:00 und 8:00 Uhr. Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV): „Zu diesen Zeiten kann es durch Wildwechsel zu unangenehmen Begegnungen kommen. Wir geben Tipps, worauf der Verbraucher achten sollte, damit die Versicherung bei einem Wildschaden ohne Probleme zahlt.“

Sachversicherung | 23.11.2015

Reiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur intransparent

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Bund der Versicherten reicht Klage ein

Eine „unerwartet schwere Erkrankung“ ist die strittige Formulierung im Kleingedruckten vieler Reiserücktrittsversicherungen. Nach Meinung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) ist aber dies intransparent. So erschließt sich für den Verbraucher nicht, welche Krankheit letztlich versichert und welche ausgeschlossen ist, wann eine Krankheit als ernsthaft – also schwer - oder nur als leicht zu verstehen ist. Ist die Klausel aber intransparent, so ist sie unwirksam. Bereits im Juni hatte der BdV mehrere Reiseversicherer, darunter die Hanse Merkur, deswegen abgemahnt. Die Versicherer zeigten sich unisono uneinsichtig und arbeiten weiterhin mit dieser Klausel. „Jetzt lassen wir diese Frage gerichtlich klären“, erläutert BdV-Vorstandsprecher Axel Kleinlein. Der BdV hat Klage gegen die Hanse Merkur eingereicht.

Sachversicherung | 18.11.2015

Nach dem Sturm ist vor dem Sturm

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Diese Schäden übernimmt die Versicherung

Nach einer stürmischen Nacht in ganz Deutschland gilt auch für heute laut dem Wetterdienst eine Unwetterwarnung. Sturmtief Heini fegte mit immerhin 170 Stundenkilometern über uns hinweg und richtete dabei Schäden an Häusern und anderen Gebäuden an. Wenig Sorgen müssen sich diejenigen machen, die ihr Hab und Gut gegen Sturmschäden versichert haben, denn auch heute müssen wir in Deutschland mit Orkanböen um 150 km/h rechnen. Zudem gibt es aufgrund der starken Niederschläge im Norden Deutschlands erste Hochwasserwarnungen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat Tipps, wie sich Verbraucher im Schadensfall verhalten sollten, um Ansprüche gegen ihre Versicherung geltend zu machen.

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