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Sachversicherung | 23.10.2015

Wechselwahnsinn in der Kfz-Versicherung zum 30. November

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BdV rät: Vergleichen Sie Vergleichsportale!

Alljährlich das gleiche Bild: Da die meisten Kfz-Versicherungsverträge zum Ende des Kalenderjahres kündbar sind – mit einer Frist von einem Monat – sind alle Kfz-Besitzer dieser Tage auf der Jagd nach der günstigsten Versicherung. Gern werden dafür sogenannte Vergleichsportale genutzt. Doch Achtung: Mit Verbraucherschutz haben diese nichts zu tun! „Viele Verbraucher denken tatsächlich, dass es sich hierbei um vollkommen unabhängige und im Sinne des Verbraucher handelnde Portale handelt“, gibt Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), zu bedenken. Doch dem ist nicht so, denn die Portale finanzieren sich durch den Vertragsabschluss bei der jeweiligen Versicherung – deshalb sind sie auch als Versicherungsmakler gemeldet. Daher lautet unser Rat: Verbraucher sollten die Vergleichsportale vergleichen.

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