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Lebens- und Rentenversicherung | 16.03.2016

Riester-Renten nun auch bei der Verrentung im Kreuzfeuer der Kritik

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In einer aktuellen Untersuchung zu Verrentungskonditionen bei Riester-Verträgen legt Finanztest in der April-Ausgabe eklatante Probleme offen. Zum einen gibt es de facto keinen Wettbewerb um die Verrentung. Zudem meldet die Versicherungswirtschaft überraschend an, bei der Verrentung neue Abschlusskosten zu erheben. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) fühlt sich in seiner Riester-Kritik bestätigt. „Besonders diejenigen mit einem Bank- oder Fondssparplan haben große Probleme eine vernünftige Verrentung zu bekommen“, erklärt Axel Kleinlein. Neben der schwierigen Ansparphase durch die niedrigen Zinsen, gerät nun auch die Verrentungsphase der Riester-Rente ins Visier. „Perfide ist, dass die Versicherer trotz schlechter Verrentungen nun noch neue Kosten erheben wollen“, ergänzt Kleinlein.

Ursprünglich war vom Gesetzgeber angedacht, dass bei der Verrentung von Sparplanguthaben keine erneuten Abschlusskosten erhoben werden sollen. So war zumindest das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz zu verstehen. Nach einer neuen Auslegung der Paragrafen durch die Versicherungswirtschaft sollen nun aber doch Kosten erhoben werden dürfen. Gegenüber Finanztest erklärte ein Versicherungslobbyist, dass diese neue Auslegung „der Absicht des Gesetzgebers“ genügen würde.

Der BdV bezweifelt, dass der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen neue und zusätzliche Abschlusskosten zugestehen will. „Würden die Abgeordneten trotz sinkender Renditen den Versicherern zusätzliche Kosten zubilligen, dann wäre dies ein Verrat an den Riester-Sparern“, fasst Kleinlein die groteske Situation zusammen. Dies wäre auch widersprüchlich, da sich die Politik gerade um Kostenbegrenzung bemüht. „Die Auslegung eines Gesetzes obliegt dem Gesetzgeber selbst oder aber den Gerichten und keinesfalls der Versicherungslobby“, so Kleinlein.

 
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