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Servicethemen | 01.06.2018

Richtig versichert im Campingurlaub

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Der Sommer naht und immer mehr Reiselustige bereiten sich und ihre Ausrüstung aufs Camping vor. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen ins Gepäck gehören. „Unverzichtbar ist natürlich auch im Campingurlaub die private Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können weitere Versicherungen sinnvollen Schutz bieten“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Beispielsweise kann das Hab und Gut mit einer Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder einer Camping-Versicherung geschützt werden.

Vor der Abreise sollten Campingbegeisterte nicht nur ihre Ausrüstung prüfen, sondern auch ihren Versicherungsschutz. Zu den unverzichtbaren Versicherungen zählt die Privathaftpflichtversicherung, denn sie leistet bei Schäden, die man anderen zufügt. Gerät etwa durch das eigene Grillfeuer auf dem Campingplatz versehentlich das Vorzelt nebenan in Brand, bietet diese Versicherung Schutz.

Bei Reisen ins Ausland ist außerdem eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. „Sie übernimmt die gegebenenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland. Zudem zahlt sie zumindest einen medizinisch notwendigen Rücktransport“, sagt Boss. Wer mehrere Monate unterwegs ist, sollte mit der Versicherung vor Antritt der Reise klären, ob der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum ausreicht oder angepasst werden muss.

Das Gepäck ist im Campingurlaub grundsätzlich nicht durch die Hausratversicherung geschützt. Als Außenversicherung versichert sie mitgeführte Reiseutensilien nur, wenn der Schaden in Hotels oder anderen Gebäuden entstanden ist. Viele Versicherungsunternehmen bieten allenfalls einen höchst eingeschränkten Versicherungsschutz, der den Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug mitversichert. „Dieser gilt jedoch nur bei manchen Tarifen auch für den Diebstahl aus verschlossenen Wohnwagen oder Wohnmobilen – teilweise auch mit Summenbegrenzungen und  weiteren Beschränkungen“, erklärt Versicherungsexpertin Boss. Wer im Wohnmobil unterwegs ist, kann sein Hab und Gut mit einer Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder einer Camping-Versicherung schützen. Die Tarife unterscheiden sich stark. „Der Versicherungsschutz besteht meist gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung, unter anderem durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl und Raub“, so Boss.

Werden Fahrräder in den Campingurlaub mitgenommen, kann es sinnvoll sein, eine Fahrradversicherung zusätzlich zur Hausratversicherung mit einem 24-Stunden-Schutz abzuschließen. Dann ist das Fahrrad auch gegen einfachen Diebstahl versichert, wenn es über Nacht an einem Baum oder Fahrradständer angeschlossen ist. „Wer das Fahrrad ins Ausland mitnehmen möchte, sollte sich bei seinem Versicherungsunternehmen erkundigen, ob der Schutz auch für das Reiseland gültig ist“, empfiehlt die Verbraucherschützerin.

Das eigene Wohnmobil kann mit einer Kaskoversicherung geschützt werden. Die Teilkaskoversicherung kommt zum Beispiel für Schäden auf, die durch Brand, Explosion oder Diebstahl, Sturm und Zusammenstöße mit Haarwild entstanden sind. Sie zahlt Reparaturkosten und ersetzt beim Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Wohnmobils. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus Schäden am eigenen Wohnmobil bei selbstverschuldeten Unfällen. Außerdem sind mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde (Vandalismus) versichert.

Kfz-Schutzbriefe bieten Leistungen bei Pannen und Unfällen: Sie sichern beispielsweise Hilfe beim Abschleppen sowie den Fahrzeugrücktransport zu und stellen bei Bedarf einen Mietwagen zur Verfügung. Häufig bieten sie auch personenbezogene Leistungen – etwa den Krankenrücktransport, Kostenerstattung bei außerplanmäßiger Heimreise  oder Hilfe beim Todesfall im Ausland. „Ein Kfz-Schutzbrief kann sinnvoll sein, wenn man viel mit dem Wohnmobil unterwegs ist. Allerdings sollte genau auf die Bedingungen geschaut werden, da die Leistungen der Schutzbriefe stark variieren“, rät Boss.

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