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Servicethemen | 22.07.2020

Richtig abgesichert zur Einschulung

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Mit der Einschulung nach den Sommerferien beginnt für viele Kinder und Eltern ein neuer Lebensabschnitt. Die Kinder werden unabhängiger und die Eltern fragen sich, wie sie ihrem Nachwuchs in der neuen Situation den größtmöglichen Schutz bieten können. Dabei werfen viele auch einen prüfenden Blick auf ihre Versicherungsverträge. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welcher Versicherungsschutz jetzt besonders wichtig ist. „Kinder sollten gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität abgesichert werden“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Sofern es möglich ist, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, sollten Eltern diese der Unfallversicherung vorziehen.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) zahlt bei Invalidität in Folge eines Unfalls und wenn die Invalidität durch eine Krankheit verursacht wurde. Im Schadenfall erhalten die Versicherten eine lebenslange Rente. Diese deckt den fortlaufenden Kapitalbedarf, wenn aufgrund der Invalidität kein Erwerbseinkommen erzielt werden kann. Der BdV empfiehlt, eine Rentenhöhe zu vereinbaren, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich. „Die Kinderinvaliditätsversicherung ist zwar deutlich teurer als eine Unfallversicherung, bietet aber auch ein deutlich höheres Absicherungsniveau“, sagt Boss. Ist der Abschluss einer KIV nicht möglich, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie zahlt einen Geldbetrag, wenn das Kind durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erlitten hat. Diese Zahlung soll durch die Unfallfolgen entstehende einmalige Kapitalbedarfe decken – beispielsweise für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Wichtig ist, dass die Grundsumme dieser Invaliditätsleistung bei mindestens 200.000 Euro liegt. Zudem ist die Vereinbarung einer Progression von 225 bis 350 Prozent sinnvoll, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern. Um laufende Kosten durch besonders schwere Unfallfolgen abzusichern, sollte in jedem Fall eine Invaliditätsrente in Höhe von mindestens 1.000 Euro monatlich vereinbart werden.

Für alle unverzichtbar ist zudem eine Privathaftpflichtversicherung. Besteht ein Familientarif, ist auch das Kind mitversichert. „Wir empfehlen Tarife, die auch Schäden abdecken, die deliktunfähige Kinder bei Dritten verursacht haben – zumindest bis zu einer Höhe von 20.000 Euro“, sagt Verbraucherschützerin Boss. Die vereinbarte Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

Zudem sollten die Eltern durch Todesfall- und Arbeitskraftabsicherungen (zum Beispiel Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung) geschützt sein, damit die ganze Familie für den Fall des Todes oder des Verlustes der Arbeitskraft eines Elternteils finanziell abgesichert ist.

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