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Politik | 19.04.2021

Regierung will hohe Provisionen für Restschuldversicherungen festschreiben

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Der Finanzausschuss des Bundestags hat heute auch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) als Sachverständigen zu einer Anhörung geladen. Dabei geht es neben dem Schwarmfinanzierungsgesetz insbesondere um die Frage, wie hoch die Provisionen bei Restschuldversicherungen zukünftig sein dürfen. „Die Bundesregierung möchte, dass weitgehend ungebremst weiterhin hohe Provisionen für Restschuldversicherungen dafür sorgen, dass Darlehen teuer bleiben“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Das Gesetz sieht zwar vor, dass zukünftig ein Provisionsdeckel die Provisionen begrenzt. „Die Chance, die Versicherungsabzocke bei Darlehen zu beenden, wird allerdings vertan“, befürchtet Kleinlein. Besonders bei kleinen Konsumentenkrediten kann die Provision nach Plänen der Regierung auch weiterhin so hoch oder höher sein, wie die Nettoprämie für die eigentliche Versicherung selbst. „Diese überhöhten Versicherungsprovisionen können wir so nicht hinnehmen und wollen uns zusammen mit anderen Verbraucherschützern zukünftig im Bündnis gegen Wucher engagieren“, erklärt Kleinlein.

Der Koalitionsentwurf sieht vor, dass zukünftig bis zu 2,5 Prozent der versicherten Summe als Provision erhoben werden kann. Besonders bei jungen Menschen kann das eine Verdoppelung dessen bedeuten, was für die Absicherung eigentlich zu zahlen ist. Für den BdV war dieser Wert im Regierungsentwurf daher ein Schock. „Wir dachten erst, die Koalitionäre hätte sich vertippt und hätten eigentlich Promille gemeint“, berichtet Kleinlein. Tatsächlich wollen Union und SPD aber, dass die Abzocke weitergeht. „Wir machen uns für einen Deckel von 2,5 Promille stark, nicht 2,5 Prozent“, so Kleinlein.

Restschuldversicherungen sollen Banken die Sicherheit geben, dass sie auch dann das Geld für ein Darlehen bekommen, wenn die Rückzahlung zum Beispiel durch Tod oder Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers nicht möglich ist. „Diese Restschuldversicherungen sind durch spezielle Produktgestaltungen oft besonders teuer, da Absicherungen enthalten sind, die oft schlicht unsinnig sind“, erklärt Kleinlein. So ist beispielsweise die in einer Restschuldversicherung eingeschlossene Komponente einer Scheidungsversicherung nur für Verheiratete sinnvoll. Nutznießer einer Restschuldversicherung ist die Darlehensgeberin, meist eine Bank – und das in doppelter Hinsicht. „Die Bank bekommt die Sicherheit, dass das Darlehen zurückgezahlt wird und zudem kassiert sie die Provision für die Vermittlung der Restschuldversicherung“, so Kleinlein. Selbst wenn das Darlehen früher abgelöst wird, erhalten die Versicherten grundsätzlich keinen Rückkaufswert, da die Bank stets Versicherungsnehmerin ist.

Besonders bei Kleinkrediten, etwa für Unterhaltungselektronik, ist eine Provision von 2,5 Prozent exorbitant. Aber auch bei Großkrediten, etwa für eine Immobilie, führt die Restschuldversicherung zu einer deutlichen Erhöhung des faktischen Effektivzinses. „Was wir sehen, grenzt an Wucher. Die Koalition versagt dabei, das zu verhindern“, erklärt Kleinlein. Daher möchte der BdV nun zukünftig im „Bündnis gegen Wucher“ zusammen mit anderen Verbraucherschutzorganisationen aktiv werden. „Wir wollen uns mit unserer Versicherungsexpertise einbringen, um im Bündnis gegen Wucher gegen die unsäglichen Restschuldversicherungen mit überzogenen Provisionen vorzugehen“, erklärt Kleinlein. Im „Bündnis gegen Wucher“ sind unter anderem die Verbraucherzentralen Sachsen, Hamburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, das iff e. V. in Hamburg und weitere profilierte Verbraucherschützer*innen aktiv.

In einem weiteren Artikel des Gesetzes geht es um die Europarente PEPP: „Wir begrüßen, dass nun auch in Deutschland der Weg für die PEPP-Rente geebnet wird, hätten uns aber gewünscht, dass auch hier steuerliche oder Zulagen-Anreize gegeben werden, wie wir sie für rein nationale Angebote kennen“, erklärt Kleinlein.

Die Stellungnahme zum Gesetz kann HIER abgerufen werden.

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