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Servicethemen | 27.05.2020

Rechtsschutz in Zeiten von Corona

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Die Corona-Pandemie ist im Alltag der Menschen längst angekommen. Doch welche Folgen sie für die Bürger*innen haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Wer sich jetzt durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall eines Falles absichern möchte, etwa wegen möglicher Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder rechtlicher Unterstützung in anderen Bereichen, sollte wissen: Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Rundum-Sorglos-Paket, das alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen, übernimmt. „Nur aufgrund der Corona-Pandemie eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, ist nicht ratsam. Es muss vorher gut überlegt werden, welcher Lebensbereich versichert sein soll“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Der Berufs-Rechtsschutz etwa dient dazu, rechtliche Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrzunehmen. Wenn sich zum Beispiel ein*e Arbeitnehmer*in eigenmächtig in Selbst-Isolation begibt – d. h. ohne ärztliche oder behördliche Quarantäne-Anordnung vom Arbeitsplatz fernbleibt – und der Arbeitgeber daraufhin die Gehaltszahlung einstellt oder kündigt. Dann kann eine mögliche Kündigungsschutzklage ein Fall für den Berufs-Rechtsschutz sein.

Musste ein Paar seine gebuchte Hochzeitsfeier aufgrund der behördlichen Anordnungen absagen und wird vom Veranstalter in der Folge mit hohen Stornierungskosten zur Kasse gebeten, würden die Kosten eines Rechtsstreits darum gegebenenfalls von der Rechtsschutzversicherung mit Rechtsschutz im Vertragsrecht (als Teil des Privat-Rechtsschutzes) übernommen werden.

Wichtig zu wissen: Zu den meisten Leistungsbestandteilen ist bei vielen Tarifen nach Neuvertragsabschluss eine Wartezeit von meist drei Monaten vereinbart. Versicherungsfälle, die in dieser Zeit, auch während der Pandemie, eingetreten sind, sind von einer Rechtsschutzversicherung meist noch gar nicht gedeckt. Eine rechtliche Beratung auf Kosten der Rechtsschutzversicherung ist erst möglich, wenn ein abgesicherter Rechtsschutzfall eingetreten ist.

„Sicherlich ist in diesen Zeiten bei vielen Menschen die Frage nach Schutz und Absicherungen stärker im Fokus, dennoch sollten zuerst existenzielle Risiken abgesichert werden. Erst wenn private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie nach individuellem Bedarf Wohngebäude- und Risikolebens-, Unfall- und Hausratversicherung unter Dach und Fach sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden“, sagt Bianca Boss.

Auf www.bundderversicherten.de/versicherungen-corona beantwortet der BdV, ständig aktualisiert, weitere Fragen, die sich zu privaten Versicherungsverträgen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ergeben.

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