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Servicethemen | 01.10.2021

Raus von Zuhaus und vernünftig versichert ins Studium

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Viele junge Menschen stehen bereits in den Startlöchern und freuen sich auf ihr erstes Studiensemester. Statt im Jungendzimmer des Elternhauses die Lehrbücher zu durchforsten, hegen Studierende mehrheitlich den Wunsch nach Eigenständigkeit. Das zeigt die zwar aus dem Jahr 2016 stammende, aber immer noch aktuellste Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW). Demnach wohnen von den insgesamt 2,8 Millionen Studierenden knapp zwei Fünftel (38 %) in einer eigenen Wohnung, davon 17 % allein und 21 % in einer Partnerschaft. Ein knappes Drittel lebt in einer Wohngemeinschaft. Bei den Eltern machen es sich lediglich 20 % bequem, ein weiteres Drittel lebt in Wohnheimen.

Unabhängig davon, ob sich Studierende für oder gegen den Auszug entscheiden – eines dürfen alle trotz Vorfreude auf den Semesterstart nicht vergessen: ihren Versicherungsschutz.

Über Mama und Papa mitversichert bleiben Studierende bei der privaten Haftpflichtversicherung, solange sie das 25. Lebensjahr nicht überschreiten. Das setzt selbstverständlich voraus, dass die Eltern diese Versicherung auch abgeschlossen haben. „Erst nach dem 25. Geburtstag oder ab Berufsbeginn, der möglicherweise auch schon vor dem 25. Lebensjahr liegt, müssen sich Studierende um einen eigenen privaten Haftpflichtvertrag bemühen“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Auch junge Menschen, die während des Studiums heiraten, benötigen ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Allerdings reicht ein Vertrag für die Eheleute aus, über den auch Kinder mitversichert werden. „Studierende, die an ihren ersten Abschluss noch ein zweites Studium hängen oder eine Ausbildung beginnen, müssen sich ebenfalls meist selbst versichern. Denn die private Haftpflichtversicherung über die Eltern gilt meistens nur während der Erstausbildung“, so Boss. Das Masterstudium bildet dabei oftmals eine Ausnahme, da es wie der Bachelor als Erstausbildung anerkannt wird.

Bei der Krankenversicherung wird es weitaus komplizierter. Über eines sollten sich allerdings alle Studierenden bewusst sein: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Und das gilt entsprechend auch für Studierende. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis. Letztlich mündet die Versicherungspflicht für Studierende in drei Optionen: Entweder sie versichern sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder sie schließen eine private Krankenversicherung (PKV), es sei denn sie haben einen Anspruch auf Heilfürsorge oder vergleichbare Ansprüche.

Viele hilfreiche Tipps für die Wahl einer geeigneten Krankenversicherung im Studium finden Sie hier in BdV-Infoblatt.

Auch, wenn das Studienende noch in weiter Ferne scheint: Eines Tages wird das Studium durchs Arbeitsleben abgelöst. Auch junge Leute mit einem akademischen Abschluss können während ihrer beruflichen Laufbahn erkranken oder sich schwer verletzen – und auch schon vor oder während das Studiums kann das passieren. Können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tatsächlich dauerhaft keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben, wird ihnen in den ersten fünf Jahren nur nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (EU/BU) abzuschließen – und zwar in ausreichender Höhe. Viele Versicherer bieten für Studierende eine Rentenhöhe bis zu 2.000 Euro im Monat. Die BU zahlt beispielsweise eine vereinbarte Rente, wenn man seinen in gesunden Tagen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu einem gewissen Grad (meist 50 %) ausüben kann. Da ein Studium nicht mit einem Beruf oder einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen ist, gilt für Studierende: „Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu einem gewissen Grad in der Lage ist, ihr letztes – in gesunden Tagen - betriebenes Studium weiterzuführen, sollte der Versicherer dies als Berufsunfähigkeit bewerten. „Je früher sich junge Menschen um eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft bemühen, desto besser. Denn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Höhe der Versicherungsprämie neben der Berufseinstufung unter anderem auch vom Alter oder der gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Vertragsbeginn abhängig. Je früher und gesünder sich junge Menschen also um diese Versicherung bemühen, desto besser sind die Aussichten, einen Vertrag ohne Leistungsausschlüsse beziehungsweise Risikozuschläge zu bekommen. Außerdem leistet eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – üblicherweise bereits ab dem ersten Tag“, rät Boss.

Mehr Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

Aufgepasst: Der BdV rät dringend davon ab, kapitalbildende Versicherungen abzuschließen. Auch dann nicht, wenn die BU eine Zusatzversicherung zu einer solchen Versicherung ist.

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