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Politik | 07.06.2022

Weg frei für verpflichtende Absicherung gegen Elementarschäden

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BdV begrüßt Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nach Auffassung der Justizminister*innen der Länder verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der aktuellen Justizministerkonferenz. Der Bund will nun die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen, nachdem sich die Chefinnen und Chefs der Bundesländer auch dafür stark gemacht haben. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), der als Verbraucherschutzverein die Rechte der Versicherten vertritt, begrüßt die Entwicklung. „Endlich scheint der Stein ins Rollen zu kommen! Gegen die Schäden von Naturgefahren brauchen wir einen wirksamen Schutz. Wir werden uns im Sinne aller Verbraucherinnen und Verbraucher dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben nicht mehr ins Stocken gerät“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

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