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Lebens- und Rentenversicherung | 11.08.2015

Panikmache der Bundesbank geht an Realität vorbei

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Ein Diskussionspapier der Deutschen Bank schürt derzeit Ängste, dass deutsche Lebensversicherer bei Zinsanstieg in Gefahren geraten könnten. Ausschlaggebend wären Kunden, die Verträge kündigen würden, um in besser verzinste Alternativanlagen zu wechseln. Aus Sicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) entbehren diese Befürchtungen jeglicher Grundlage: „Diese Studie unterstellt ein Verbraucherverhalten jenseits jeglicher Realität und missachtet zudem einfache Grundregeln der Lebensversicherung“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. So berücksichtigt die Studie etwa nicht, dass Stornoabzüge und andere Senkungen der Auszahlbeträge eine Kündigung unattraktiv machen. „Die Studie hat damit höchstens einen akademischen Wert, kann aber keine Grundlage für derartige Panikmache sein“, so Kleinlein.

Auch historische Erfahrungen zeigen, dass ein Zinsanstieg keine realistische Gefahr für die Lebensversicherer ist. So stiegen in den 80er Jahren die Zinsen sehr deutlich, hatten aber keine damit einhergehende Kündigungswelle zur Folge. „Die Studie unterstellt einen finanzrationalen Kunden. Den gab es weder damals noch heute“, erklärt Kleinlein. Hintergrund ist, dass kaum ein Verbraucher tatsächlich versteht, wie eine Lebensversicherung funktioniert. „Würden Verbraucher stets so rational handeln wie in der Studie unterstellt, dann gäbe es die Lebensversicherung erst gar nicht“, fasst Kleinlein das Problem zusammen.

Auch haben Versicherte nur eine eingeschränkte Möglichkeit von einem Lebensversicherungsvertrag in eine alternative Anlage zu wechseln. Hohe anfängliche Abschlusskosten, Stornoabzüge und starke Einschränkungen in der Überschussbeteiligung verhindern einen Wechsel von der Lebensversicherung in ein anderes Investment. „Lebensversicherungen sind zu unflexibel um tatsächlich auf Marktänderungen wie einen Zinsanstieg reagieren zu können“, so Kleinlein.

Es gibt jedoch andere Gründe als einen Zinsanstieg für eine Vertragsbeendigung. So können einige Kunden mit einem Vertrag, der zwischen 1994 und vor 2007  nach dem Policenmodell abgeschlossen wurde, dem Vertrag widersprechen, sofern die Widerspruchsbelehrung nicht korrekt war. Wie der BGH letzthin entschied, können dann alle gezahlten Prämien abzüglich Risikokosten und Steuern verzinst zurückgefordert werden. „Bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung ist der Verbraucher meist besser beraten seinen Vertrag per Widerspruch zu beenden, als aufgrund einer Zinsdifferenz zu kündigen“, fasst Kleinlein diese Betrachtung zusammen. Eine Prüfung, ob eine Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war, nimmt der BdV für seine Mitglieder vor.

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