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Servicethemen | 27.04.2021

Ohne Ärger durch die Grill-Saison: So sichern sich Bratrost-Fans ab

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Wenn es ums Grillen geht, denken wohl die wenigsten sofort an Versicherungen. Doch in einem unachtsamen Moment können schnell Stichflammen in die Höhe schießen und Unfälle mit dramatischen Konsequenzen verursachen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat Tipps parat, wie Sie unbeschwert in die anstehende Grillsaison starten.

Bei den ersten Sonnenstrahlen geht Barbecue-Fans das Herz auf und die Vorfreude auf Steak, Bratwurst & Co. ist geweckt. Einen eigenen Grill besitzen laut Statista sogar ganze 90 Prozent* der Deutschen. Am liebsten grillen die Bundesbürger*innen laut dem Online-Portal für Statistik mit Holzkohle, weit abgeschlagen liegen Elektro- und Gasgrills.

Doch das gemütliche Grillvergnügen hat so seine Schattenseiten, birgt es doch ein hohes Unfallpotenzial. Und jedes Grillgerät wartet mit eigenen Tücken auf. Wer seine fettigen Steaks auf dem Holzkohlegrill zubereitet, kann beim Anheizen mit Brennspiritus beispielsweise dramatische Unfälle verursachen. Beim Gasgrill hingegen wird oftmals der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko.  

Ganz gleich, für welche Grillausführung das Herz am höchsten schlägt, richtig versichert grillt es sich am sorglosesten. Mit an oberster Stelle steht die Privathaftpflichtversicherung. Sie greift, wenn eine versicherte Person einer anderen Person Schaden zufügt – beispielsweise, wenn sich ein Grillgast schwerwiegende Verletzungen zuzieht. „Hier lohnt sich eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Denn sollten Sie beim Grillfest tatsächlich eine Person schwer verletzen, können schnell höhere Beträge zusammenkommen. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Zusätzlich sollten Gastgeber*innen ebenso wie deren Grillparty-Gäste zusätzlich an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Das mag für viele seltsam anmuten, denkt man beim Schlagwort Unfall doch als erstes an eine private Unfallversicherung. Doch die ist eher nachrangig zu betrachten: „Die private Unfallversicherung sichert Sie nicht ab, wenn Sie durch den Unfall berufsunfähig werden. Erleidet eine Person aber so schwerwiegende Verletzungen, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausüben kann, erhält sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente“, erläutert Boss. Dabei bezieht sich die Versicherung immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Die private Unfallversicherung kann auch finanzielle Folgen eines Unfalls abfedern, wenn Menschen zum Beispiel vielen Unfallgefahren ausgesetzt sind und diese Risiken absichern möchten. Denn obwohl die Krankenversicherung sämtliche Behandlungskosten trägt, kann es bei unfallbedingter dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, der sogenannten Invalidität, sehr kostspielig werden. Beispielsweise wenn das Haus umgebaut oder eine Haushaltshilfe benötigt wird. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhält der/die Versicherte einen bestimmten Prozentsatz von der zuvor vereinbarten Invaliditätssumme. „Die Invaliditätsgrundsumme sollte eine ausreichende Summe aufweisen, mindestens aber 100.000 Euro betragen. Die Progression sollte zwischen 225 und 350 Prozent liegen“, empfiehlt Boss.

Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finde Sie hier.

Um rundum abgesichert in die Barbecue-Saison zu starten, ist für Immobilienbesitzer*innen auch die Wohngebäudeversicherung von hoher Relevanz. Bei Brandschäden übernimmt diese Versicherung die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus. Schäden am Inventar wie verbrannte Gartenmöbel sind über die Hausratversicherung abgesichert. Allerdings gefährdet deren Wiederbeschaffung nicht den Lebensstandard, weshalb bei anstehenden Grillevents zuerst an die Privathaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht werden sollte.

Kommt es beim Grillen tatsächlich zum Schaden, muss die Meldung, ganz gleich bei welcher Versicherung, unverzüglich und ausführlich erfolgen. Daher sollten alle am Grillunfall beteiligten Personen und in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände fein säuberlich notiert und dem Versicherer mitgeteilt werden. Dieser wird im Anschluss die Geschädigten kontaktieren und mit Unterstützung von Brandermittlern und Gutachtern versuchen, die Schuldfrage zu klären.

* Statista befragte 889 Teilnehmer*innen ab 18 Jahre, die im Laufe des letzten Jahres gegrillt haben. Erhebungszeitraum war der 14. bis 18. Juni 2017. Hier geht´s zur kostenpflichtigen Infografik.

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