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Lebens- und Rentenversicherung | 13.01.2016

Oberstes Gericht bestätigt Intransparenz bei der Allianz-Riester-Rente

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die bisherige Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz intransparent ist. Für den Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. (VZ Hamburg), die in dieser Sache bereits in allen Vorinstanzen gewonnen hatten, ist dieses Urteil wegweisend für die Zukunft der deutschen Lebensversicherung.

„Die obersten Richter stellen mit dem Urteil fest, dass die Versicherungsbranche den Kunden Nachteile bei der konkreten Überschussbeteiligung transparent machen muss“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. „Einschränkungen in der Überschussbeteiligung durch das Kleingedruckte sollten nun passé sein“, ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders bei neuen Produkten mit eingeschränkten Garantien und komplizierten Überschusssystemen müsse die Versicherungswirtschaft ihr Verhalten überdenken.

Die Verbraucherschutzorganisationen waren bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Allianz erfolgreich, unterstützten aber die Versicherung beim Gang vor den höchsten Gerichtshof. „Das höchstrichterliche Urteil war uns wichtig. Es schafft endlich Klarheit und stärkt die Interessen der Verbraucher“, so Kleinlein. Besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer erhielten bei klassischen Riester-Verträgen der Allianz keine Kostenüberschüsse. Dies wurde ihnen jedoch vom Branchenführer durch intransparente Darstellung in den Bedingungen nicht hinreichend klar gemacht. Transparenz auch in der Überschussbeteiligung muss jedoch integraler Bestandteil der Versicherungsverträge sein, fordern die Verbraucherschützer.

Nun gilt es auch bei neuartigen Tarifen mit eingeschränkten Garantien die Überschussregeln genau unter die Lupe zu nehmen. „Wir befürchten, dass besonders bei den außerordentlich komplizierten neuartigen Tarifen der neue BGH-Grundsatz nach transparenter Darstellung der Überschussbeteiligung unterlaufen wird“, so Versicherungsmathematiker Kleinlein. Aktuell bestimmen derartige hochkomplexe Tarife den Markt.

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