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Servicethemen | 03.06.2021

Nur nicht vom Kurs abkommen!

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Das Wetter spielt mit und schon zieht es viele Menschen an und auf das Wasser. Egal, ob an Bord eines Segelboots oder einer Motorjacht: Losschippern sollte man nur mit den richtigen Versicherungsverträgen. Für Bootseigentümer*innen gehört die Privat- oder die Bootshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Die Bootskaskoversicherung ist für hochpreisige und/oder leasingfinanzierte Boote eine wichtige Versicherung. „Wenn Dritte geschädigt werden, weil man selbst mit seinem Boot unachtsam war, kann es teuer werden“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Gut, wenn die passenden Versicherungsverträge an Bord sind.“

Die Privathaftpflichtversicherung ist für die Regulierung von Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot bei anderen Personen verursacht werden, zuständig. Bis zu bestimmten Segelflächen beziehungsweise Motorstärken sind auch häufig Schäden durch den Betrieb von Booten und Jachten mitversichert – teilweise wird zwischen eigenen oder fremden Booten differenziert. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ratsam.

Für Boote und Jachten, die diese Segelflächen oder Motorstärken überschreiten, ist eine Bootshaftpflichtversicherung notwendig. Die Deckungssumme sollte bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden liegen. Der Vertrag sollte eine Forderungsausfalldeckung enthalten und – sofern vorhanden – Bootstrailer und Beiboot mitversichern. Wird die Jacht nur gechartert oder gemietet, besteht die Möglichkeit, eine Skipperhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Bootskaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Boot. Wichtig ist hierbei, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem Wert des Bootes oder der Jacht entspricht und diese regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Einige Gesellschaften versichern das Boot sogar dauerhaft zum Neuwert. Der Versicherer sollte zudem auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten. Nur dann sind auch Schäden voll gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden. Auch Kosten, die durch Bergung und Beseitigung eines Wracks entstehen, sollte die Versicherung tragen.

Unter Umständen lässt sich durch die Kombination von Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherung Prämie sparen.

Die wichtigsten Punkte zum Versicherungsschutz an Bord hat der BdV in seinem “Infoblatt Bootsversicherung“ zusammengestellt.

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