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BdV | 11.03.2020

Nachhaltige Altersvorsorge mit deutschen Lebensversicherern unmöglich

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Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge bewegt zunehmend die Verbraucher*innen. Daher hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) prüfen lassen, wie sich Nachhaltigkeit mit Angeboten deutscher Lebensversicherer verträgt. Prof. Dr. Karl Michael Ortmann, Versicherungsmathematiker und Professor für Mathematik an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Demnach kann die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und Aspekte der Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien) in den Vorsorgeprodukten Deutscher Lebensversicherer grundsätzlich nicht erfolgen. „Nur, wenn die gesamte Kapitalanlage bis zum letzten Cent nachhaltig ist, dann kann von einer nachhaltigen Riester- oder Rürup-Rente gesprochen werden“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, das Ergebnis. „Ist bei einem Lebensversicherer bereits ein kleiner Teil des Kapitalstocks vergiftet, d. h. nicht nachhaltig, gilt dies folgerichtig für sämtliche Altersvorsorgeverträge des Unternehmens“, so Prof. Ortmann.

Die Krux dabei ist die strenge Anlagepolitik, die Unternehmen einhalten müssten, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit nachkommen wollten. Die gesamte Kapitalanlage muss den gegebenen Anforderungen der Nachhaltigkeit genügen. „Die Kapitalanlagepolitik eines Lebensversicherungsunternehmens muss vollkommen sein, um den Anspruch an Nachhaltigkeit wahrhaftig zu erfüllen“, so Prof. Ortmann. „Einzige Ausnahme wären theoretisch Lebensversicherer, die ausschließlich nach ESG-Kriterien anlegen. Ein solches Unternehmen gibt es aber nicht.“

Konsequent fordert der BdV im Rahmen des neu vorgestellten Konzepts der Basisdepot-Vorsorge, dass Verbraucher*innen gesondert über ESG-Kriterien informiert werden sollen. Wenn in der staatlich geförderten Altersvorsorge Steuermittel investiert werden, sollten Vorsorgende erfahren können, aus welchen Quellen die Rendite herrührt. „Versicherte sollen erkennen können, ob sie von Kohlekraft, Streubomben oder Kinderarbeit profitieren – oder aber stattdessen auf nachhaltige Altersvorsorge setzen“, so Kleinlein.

Der BdV fordert daher eine transparente Ausweisung nachhaltiger Kapitalanlagen. Knackpunkt ist, wie Nachhaltigkeit definiert werden soll. „Wir begrüßen und unterstützen die EU darin, eine einheitliche Taxonomie der ESG-Kriterien festzulegen. Sie schafft Klarheit und verhindert Etikettenschwindel - no green washing, no green bubbles.“

Die Stellungnahme von Prof. Ortmann finden Sie hier.

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