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Sachversicherung | 04.01.2018

Nach Wintersturm „Burglind“ kommt das Hochwasser

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Das neue Jahr begann stürmisch. Insbesondere in der Mitte und im Süden Deutschlands waren Orkanböen bis zu 120 km/h anzutreffen, die für Schäden an Häusern, Autos und anderen Gegenständen sorgten. „Gut, wenn man eine Wohngebäude- und Hausratversicherung hat, denn diese kommt u. a. für Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag auf“, beruhigt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Doch nach dem Sturm ist vor dem Hochwasser. „Um auch gegen diese Gefahr abgesichert zu sein, muss die Wohngebäude- und Hausratversicherung um die Elementarschadenversicherung ergänzt werden“, weist Boss hin.

Zur Absicherung des eigenen Kfz gegen Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag ist eine Teilkaskoversicherung erforderlich, in der auch Schäden durch Überschwemmung mitversichert sind.

Deckt der Sturm das Dach ab, so dass Regen eindringt und Mobiliar beschädigt, ersetzt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Haus und alles, was drinnen und draußen am Haus fest angebracht ist und beschädigt wurde – also etwa die Hauselektrik, Heizungsanlagen oder Regenrinnen. Und sie übernimmt gegebenenfalls die Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten. Die Hausratversicherung kommt für die Schäden auf, die im Haus oder in der Wohnung am Hab und Gut entstanden sind, also an allen beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidungsstücke oder auch Vorräte.

Wer sich auch gegen Überschwemmungen absichern möchte, muss seine Wohngebäude- und Hausratversicherung zusätzlich um eine Elementarschadenversicherung ergänzen. Sie kommt zudem für Schäden auf, die durch Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau oder Schneedruck am oder im Gebäude entstanden sind.

Als Sturm gilt mindestens Windstärke 8. Wer von einem Sturmschaden betroffen ist, sollte das Haus oder die Wohnung möglichst rasch gegen weitere Schäden sichern. Denn der Versicherungsnehmer hat eine Schadenminderungspflicht. Dies bedeutet, dass beispielsweise zerbrochene Fenster abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. Doch auch diese vorsorglichen Schutzkosten übernimmt der Versicherer. Jedoch hat die eigene Sicherheit immer Vorrang.

Auf jeden Fall muss der Versicherer bei einem Schadenfall umgehend über den Schadeneintritt informiert werden. Zur Dokumentierung sollten Fotos der Schäden am Gebäude und am Hausrat gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

Weitere Tipps und Hinweise können dem Infoblatt „Unwetter“ entnommen werden. Das Infoblatt kann hier heruntergeladen werden.

 

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