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Sachversicherung | 20.07.2017

Nach der Gewitterfront

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Ein schöner Sommertag endete gestern in vielen Regionen mit starken Unwettern. Heftige Regengüsse fluteten mancherorts Straßen und Keller. Doch wer denkt, mit einer Wohngebäude- und Hausratversicherung ist sein Hab und Gut auf jeden Fall abgesichert, irrt – darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, hin. Denn für einige Naturereignisse benötigt man einen zusätzlichen Schutz.

So sind Schäden, die an Haus und Gebäude zum Beispiel durch Überschwemmung aufgrund von Witterungsniederschlägen oder einen durch diese Ursache hervorgerufenen Rückstau entstehen, über die Hausrat – und Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht versichert. Insofern ist der „vollgelaufene Keller“ mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat, in der Regel nicht versichert. Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV, erläutert: „Nur dann, wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden vereinbart hat, besteht für diesen Fall Versicherungsschutz.“

Anders bei einem direkten Blitzschlag, der ist versichert. Wenn jedoch durch einen Blitzschlag ein Überspannungsschaden Geräte oder Leitungen zerstört oder beschädigt, sind diese nur durch die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn die Besonderen Versicherungsbedingungen solche Schäden mit einschließen.

Auch gut zu wissen: Wenn der versicherte Hausrat eingelagert werden muss, weil das Haus unbewohnbar geworden ist, kommt die Hausratversicherung für Aufräumkosten und Lagerkosten auf.

Tritt der Schadenfall ein, sollten Versicherte den Schaden sofort bei der Versicherung melden und dokumentieren. Dabei hilft es, die Schäden betroffener Nachbarn sowie die eigenen Schäden mit Fotos zu dokumentieren und Berichte der Tagespresse beim Versicherer einzureichen.

Wie sich Geschädigte richtig verhalten, sowie weitere Hinweise können dem Infoblatt „Unwetter“ entnommen werden.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt darin Tipps und Hinweise, welche Versicherungen wann zahlen und wie sich Verbraucher im Schadenfall verhalten sollten, um Ansprüche gegen ihre Versicherung geltend zu machen.

 

 

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