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Sachversicherung | 06.02.2020

Mit schwarzen Versicherungskennzeichen in die neue Moped-Saison

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Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen kennen es bereits: zum 1. März beginnt für sie das neue Versicherungsjahr 2020/2021. Damit müssen Fahrzeughalter*innen für ihr Fahrzeug auch ein neues Versicherungskennzeichen besorgen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. „Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der der Versicherten e. V. (BdV). Was viele Zweiradbegeisterte nicht wissen: Auch Zweiräder, wie z. B. Pedelecs und E-Bikes, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h müssen versichert sein. Nicht jedoch E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h. E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinst-Kfz immer der Versicherungspflicht. Sie dürfen nur mit einer gültigen Versicherungsplakette in Betrieb genommen werden.

Ein Vergleich der am Markt angebotenen Tarife lohnt sich. Denn die Beiträge variieren mitunter beträchtlich.

Einen günstigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) bekommen Fahrer*innen, die mindestens 23 Jahre alt sind, schon ab 36,50 Euro im Jahr.  Das Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer.

Wer darüber hinaus sein Moped oder versicherungspflichtiges Bike zum Beispiel gegen Schäden durch Brand, Explosion, Hagel- und Sturmschäden, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art absichern möchte, sollte eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Hier sollten Versicherte darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet, so dass die Versicherung auch leistet, wenn man etwa sein Moped trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region abstellt und es dann durch das Wasser beschädigt wird.

Gut zu wissen: Wer im Schadenfall nur das Kennzeichen der/des Moped- oder Mofafahrer*in hat, kann über den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) die Kfz-Haftpflichtversicherung der/des Unfallgegner*in ermitteln.

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