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Servicethemen | 19.03.2019

Mit den richtigen Versicherungsverträgen durch die Bauphase

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Mit den wärmeren Temperaturen beginnt auch wieder die Bausaison. Doch die Vorfreude aufs Eigenheim wird oft schnell getrübt, denn Ärger mit dienstleistenden Unternehmen stehen meist auf der Tagesordnung und auch Schäden durch Brand oder Diebstahl sind nicht ausgeschlossen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungsverträge Schutz vor diesen und weiteren Risiken bieten. „Einen unverzichtbaren Versicherungsschutz bietet die Bauherren-Haftpflichtversicherung, denn Bauherrinnen und Bauherren haften für sämtliche Schäden, die von Baustelle und Grundstück ausgehen. Dieses existenzielle Risiko wird durch den Vertrag abgedeckt“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Auch zum Abschluss einer Feuerrohbau- und einer Bauleistungsversicherung rät der Verbraucherschutzverein.

Bauherr*innen haften für alle Schäden, die vom Bau und dem Baugrundstück ausgehen - wenn zum Beispiel Besucher*innen in die unbeleuchtete Baugrube stürzen. „Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung leistet in solchen Fällen Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls sogar vor Gericht“, erklärt Boss. Der Versicherungsschutz gilt meistens für maximal zwei Jahre. Die Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.

Die Feuer-Rohbauversicherung sollte zu Baubeginn abgeschlossen werden. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. „Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommen Sie häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn Sie bei derselben Gesellschaft für später eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald Sie die Bezugsfertigkeit gemeldet haben“, erläutert Boss. 

Eine Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung schütz vor unvorhergesehenen Schäden, beispielsweise an Bauleistungen, Baustoffen oder Bauteilen. Der Versicherungsschutz kann sich auf eine Reihe unterschiedlicher Risiken erstrecken, wie beispielsweise Sturm und Hagel, Vandalismus, Konstruktions- und Material- oder Ausführungsfehler oder Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile. Die Versicherungsdauer beträgt meist maximal zwei Jahre oder endet mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Bauabnahme oder sechs Werktage seit Nutzung (frühester Zeitpunkt maßgebend). Da die Versicherung auch dann leistet, wenn Schäden zu Lasten der Baufirma gehen, sollten Bauherr*innen mit Bau- und Handwerkerfirmen klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen.

Wenn dem bauausführenden Unternehmen mittendrin finanziell die Luft ausgeht, schützt die Baufertigstellungsversicherung vor Mehrkosten durch die Beauftragung anderer Firmen. „Diese Police ist auch ein Beleg dafür, dass es sich bei der Firma um einen soliden Partner handelt. Der Abschluss des Vertrages setzt nämlich eine Bonitätsprüfung voraus“, so Boss.

Auch nach Fertigstellung lauert im neuen Eigenheim so mancher Mangel. Das Bauunternehmen haftet für solche fünf Jahre lang ab Bauabnahme. Wenn das Unternehmen jedoch in die Insolvenz geschlittert ist, zahlt eine Baugewährleistungsversicherung für die Beseitigung eventueller Schäden.

Wichtig: Sowohl die Baufertigstellungsversicherung als auch die Baugewährleistungsversicherung können nur vom Bauunternehmen abgeschlossen werden und müssen vor Beginn des Projekts abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden sich in unserem Infoblatt „Bauvorhaben“.

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