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Servicethemen | 19.01.2016

Mit den richtigen Versicherungen durch den Winter

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Der Winter ist doch noch über Deutschland hereingebrochen. Minustemperaturen und Glatteis setzen Menschen, Autos und auch Wasserrohren zu. Damit alle gut durch den Winter kommen, gibt der Bund der Versicherten e. V. – Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht - Tipps, was in der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie der Kfz-Versicherung beachtet werden sollte.

Bei Dauerfrost alle Wasser- und Heizungsrohre regelmäßig prüfen

Haus- und Wohnungsbesitzer, aber auch Mieter sollten bei klirrender Kälte alle Räume ausreichend beheizen und auf keinen Fall die Heizungen abdrehen. Laut den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherungen müssen unter anderem in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und ausreichend häufig kontrolliert werden. Alternativ können alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt und entleert werden. Bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden kann der Versicherer einen Abzug bei der Entschädigung vornehmen. Daher der Rat des BdV: Vereinbaren Sie den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ in den Versicherungsbedingungen.

Was Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee beachten sollten

Wenn Schnee und Eis die Gehwege und Auffahrten unsicher machen, heißt es für Hauseigentümer, aber häufig auch für Mieter: Wege vor dem Haus und der Wohnung müssen von Schnee und Eis freigehalten werden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, müssen sie für entstandene Schäden haften. Beide Parteien sollten daher zumindest eine Privathaftpflichtversicherung haben; Hauseigentümer, die vermieten und dort nicht selber wohnen, zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden. Damit sind auch Schadensfälle durch „Schneedruck“ versichert.

Falsche Bereifung wirkt sich auf den Kfz-Versicherungsschutz aus

Mit Winterreifen zu fahren, ist nach wie vor keine Pflicht. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss aber mit Konsequenzen rechnen. Zur Wahrung des vollen Versicherungsschutzes sollten sich Autofahrer daher um eine ordnungsgemäße den Witterungseinflüssen angepasste Bereifung kümmern. Wer sein Fahrverhalten nicht dem Reifentyp und den Witterungseinflüssen anpasst, muss im schlimmsten Fall mit einer Kürzung der Versicherungsleistung im Rahmen der Kaskoversicherung rechnen. Auch dies kann vermieden werden, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Wird jemand aufgrund der falschen Bereifung in einen Verkehrsunfall verwickelt und verursacht bei einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Schaden, kann der Kfz-Haftpflichtversicherer unter gewissen Umständen Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vom Verursacher zurück verlangen. Ein Geschädigter hingegen muss nicht um eine Kürzung der Schadenzahlung fürchten.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie im BdV-Blog.

 
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