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Servicethemen | 09.02.2018

Mit dem Moped und blauem Kennzeichen unterwegs

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Für Millionen Roller-, Mofa- und Moped-Besitzer in Deutschland gilt ab dem 1. März „blau statt schwarz“. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist darauf hin, dass die Besitzer der flotten Zweiräder darauf achten müssen, ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zum Start der neuen Mofa-Saison muss das schwarze Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden. „Ab dem 1. März ist man für die Saison 2018/2019 blau unterwegs. Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Ein Blick in die Tariftabellen der Versicherungen lohnt sich allemal, denn die Unterschiede in den Beiträgen sind mitunter beträchtlich.

Eine günstige Kfz-Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) bekommt ein Fahrer, 25 Jahre und älter, schon ab 38 Euro im Jahr. Jüngere müssen leider etwas tiefer in die Tasche greifen und mit etwa dem doppelten Beitrag rechnen.

Wer seinen Roller auch gegen Schäden durch z. B. Diebstahl, Brand, Hagel, Kurzschluss in der Verkabelung oder Schäden durch Unfälle mit Haarwild versichern möchte, muss zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Versicherung trägt dann die Kosten für anfallende Reparaturen oder erstattet im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs. Die Teilkaskoversicherung sollte mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden und auch hier lohnt sich gerade für Fahrer unter 23 Jahren ein Vergleich der verschiedenen Angebote. „Beim Abschluss der Teilkaskoversicherung sollte man darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann nimmt der Versicherer grundsätzlich im Schadenfall keinen Abzug der Leistung vor“, erläutert Boss. Davon ausgenommen bleiben jedoch Versicherungsfälle, die durch Alkohol oder berauschende Mittel verursacht werden, sowie die grob fahrlässige Begünstigung eines Fahrzeugdiebstahls.

Wichtig: Auch bestimmte E-Bikes und S-Pedelecs unterliegen der Versicherungspflicht, z. B. Elektrofahrräder mit Anfahrhilfe über 6 km/h (auch ohne Tretunterstützung) oder mit Tretunterstützung über 25 km/h.

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