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Lebens- und Rentenversicherung | 02.12.2019

Lobbyverband der Versicherer verschleiert Riester-Desaster

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat jüngst in einer Stellungnahme, mit Bezug auf eine Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), die Riester-Rente als Erfolg gefeiert. Nach Prüfung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) stellen sich die behaupteten Zahlen jedoch als unhaltbar heraus. „Die Versicherungslobbyisten stellen historische Rentenhöhen der Riester-Rente den Leistungen der gesetzlichen Rente so gegenüber, als wären diese Ergebnisse auch heute zu erwarten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Konkret behauptete der GDV, dass durch die Riester-Renten ein Fünftel mehr an Rentenbezügen, im Vergleich zur gesetzlichen Rente, zu erwarten wären. Das Problem: „Für aktuelle Tarife erhalten die Kundinnen und Kunden nur noch einen Bruchteil dieser Renten“, erläutert der Verbraucherschützer. Nach Modellierungen des BdV ergänzt die Riester-Rente die gesetzliche Rente nur noch um knapp ein Zwanzigstel, zukünftig etwa nur noch ein Dreißigstel. „Im Beispielfall reicht die Riester-Rente mit Mühen noch für ein Pizzaessen im italienischen Restaurant“, so Kleinlein. „Die heutige Riester-Rente ist keine Altersvorsorge mehr, sondern bringt nur ein mickriges Taschengeld!“

Konkret wollte der GDV darstellen, wie hoch die für 40- bis 44-jährigen Personen schon angesparten Anwartschaften aus der gesetzlichen und der Riester-Rente sind. Dabei bezieht er sich auf eine Studie der DRV, in der ausdrücklich historische Werte betrachtet werden. „Die Zahlen der Versicherungslobbyisten basieren auf Riester-Renten, die vor einigen Jahren mit noch vergleichsweise hohen Garantiezinsen abgeschlossen wurden“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. In der Veröffentlichung des Lobbyverbands fehlen aber jegliche Hinweise darauf, dass es sich um eine historische Betrachtung handelt. „Es ist irreführend, vollkommen veraltete und überhöhte Rentenleistungen so darzustellen, als wären sie aktuell“, so Kleinlein.

Geht man auch von den derzeitigen Angeboten aus, so ist keine nennenswerte zusätzliche Rente aus der Riester-Rente zu erwarten. In dem vom GDV herangezogenen Modellfall sinkt nach Berechnungen des BdV die Riester-Anwartschaft für Frauen von gut 70 Euro auf knapp 20 Euro bei heute abgeschlossenen Verträgen. „Die Riester-Rente mit ihren Milliardenkosten für Zulagen, Steuergeschenken und Bürokratie führt in dem Beispielfall nur dazu, dass man einmal im Monat zum Italiener essen gehen kann“, bringt Kleinlein die Kritik auf den Punkt. „Es ist Zeit, das Projekt der versicherungsförmigen Riester-Rente zu begraben und nach besseren Möglichkeiten der Altersvorsorge zu suchen“, fordert Kleinlein.

Für den beschriebenen Fall einer Person, die im Jahr 2016 gerade 40 Jahre alt ist und einen durchschnittlichen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, modellierte der BdV die dann zu erwartende Anwartschaft auf die Riester-Rente. Unter den aus der Studie der DRV und einer weiteren Studie des Bundesministerium der Finanzen (BMF) ableitbaren Werte, konnten die vom GDV genannte Werte von 71 Euro für Frauen und 102 Euro für Männer in etwa nachvollzogen werden – aber nur, wenn man ausdrücklich die historischen Verträge mit hohen Garantiezinsen betrachtet und zudem eine Überschussbeteiligung einrechnet. Geht man von den heutigen Tarifen aus, so sinkt die Riester-Rente schon auf 24 Euro. Unterstellt man die Senkung des Höchstrechnungszinses auf nur noch 0,5 Prozent, so sinkt diese Vergleichsrente auf nur noch gut 18 Euro. „Dieses Beispiel des Lobbyverbands zeigt deutlich auf, wie eine ursprünglich als Zusatzrente gedachte Leistung auf ein Taschengeld zusammenschrumpft“, kritisiert Kleinlein.

Die bereits intensiv diskutierte Senkung des Höchstzinssatzes wird nach diesen Berechnungen die Riester-Rente zusätzlich schwächen. „Sinkt der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent oder weniger, ergibt die Riester-Rente keinen Sinn mehr.“ Zudem wird es nur noch wenigen Versicherern und dann auch nur in wenigen Fällen gelingen, die notwendige nominale Bruttobeitragsgarantie darstellen zu können. „Durch einen noch niedrigeren Garantiezins wird der ohnehin schon kleine Markt an Riester-Angeboten zusammenbrechen“, erwartet Kleinlein.

Darstellung des GDV, „Darum ist Ries­ter ein Erfolg“

https://www.gdv.de/de/themen/news/darum-ist-riester-ein-erfolg-52746

Studie der GRV „Lebensverläufe und Altersvorsorge (LeA) – Struktur, Höhe und Zusammenspiel“

https://www.lea-studie.de/subsites/LeA/de/Navigation/03_Publikationen/PublikationenausderLeA-Studie_node.html

Studie des BMF „Statistische Auswertungen zur Riester-Förderung - Auswertungsstichtag 15. Mai 2019 - Beitragsjahre 2015 bis 2018“

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2019-11-15-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-bis-2018.html

Versicherungsmathematische Modellierung des Bund der Versicherten:

Annahmen: Vertragsbeginn zum 01.01.2005, Alter im Jahr 2016 gerade 40 Jahre, Rentenbeginn im Alter 67, Beitrag p. a. 1.030 Euro, Kalkulation mit DAV04R-Aggr.1.O, Kostenquote insgesamt 10 %, Zillmerung 4 % (bei den neueren Betrachtungen 2 %), Kosten im Rentenbezug 1,75 % der Rente, Beitragsrückgewähr in der Ansparfrist, kein Todesfallschutz im Rentenbezug, keine Überschussbeteiligung.

Dann ergibt sich bei Beitragsfreistellung nach 11 Jahren eine Rentenanwartschaft in Höhe von:

 

Riester-Anwartschaften nach 11 Jahren Sparen

         
   

Historische Verträge

Aktuelle Tarife 2019

Zukünftige Angebote ab ca. 2020/2021

Erreichte garantierte Monatsrente
nach 11 Jahren Riester-Sparen

Frauen

78,02 €

24,03 €

18,24 €

Männer

86,27 €

 

 

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