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Lebens- und Rentenversicherung | 26.04.2020

Erste Riester-Fondssparpläne mit wackliger Beitragsgarantie

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BdV sieht große Probleme in den Zwangs-Garantien der Lebensversicherungen

Die Corona-Finanzkrise stellt viele Unternehmen vor große Schwierigkeiten bei der Kapitalanlage – jetzt trifft es die ersten Riester-Verträge. So hat das Startup Fairr.de erst kürzlich ETF-Fondsanteile seiner Riester-Fondssparpläne verkauft. Durch dieses Anlageverhalten soll erreicht werden, dass der Anbieter die gesetzlich verpflichtende Beitragsgarantie zum vereinbarten Auszahlungsbeginn einhalten kann. Sicher ist dies aber nicht. „Das Riester-Konzept war von vornherein nur für optimistische Zinsphasen gedacht, um die Sparerinnen und Sparer letztlich in Lebensversicherungsprodukte zu treiben und taugt nicht für kapitalmarktnahes Sparen“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Doch was passiert, wenn die Zusage, zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge und geflossenen Zulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung zu stellen, nicht eingehalten werden kann, darüber informiert der BdV.

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