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Lebens- und Rentenversicherung | 07.05.2019

Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums führt zum Freifahrtschein für Provisionsexzesse

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BdV veröffentlicht Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert in seiner gestrigen Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) den vorgeschlagenen Provisionsdeckel als zu hoch. „Der vom Ministerium vorgeschlagene Provisionsdeckel wirkt so, als würde man auf der Autobahn ein Tempolimit von 250 Stundenkilometern einführen und zusätzlich 400 Stundenkilometer für all diejenigen erlauben, die von sich behaupten, gut zu fahren. Ein solches Tempolimit führt nicht zu Fahrsicherheit und Umweltschutz, sondern erlaubt weiterhin exzessive Raserei. Genauso ermöglicht der vorgeschlagene Provisionsdeckel auch weiterhin Exzesse im Vertrieb der kapitalbildenden Lebensversicherungen“, erläutert Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands. Nach Ansicht des BdV führt der Gesetzesentwurf sogar zu noch höheren Provisionen und Abschlusskosten als sie nach bisheriger Rechtslage schon mit 2,5 Prozent der Beitragssumme erlaubt wären. Der Verbraucherschutzverein fordert daher die Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags.

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