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Lebens- und Rentenversicherung | 07.09.2016

Versicherungen: Gericht erklärt doppelte Abschlusskosten für unzulässig

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Verbraucherschützer stoppen verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) haben ein wegweisendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten. Demnach ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen nicht zulässig. „Seit vielen Jahren bittet die Versicherungsbranche Verbraucher gegen Recht und Gesetz doppelt zur Kasse. Damit ist nun Schluss“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Mit dieser Abschlusskosten-Abzocke erleichtern die Versicherungsunternehmen ihre Kunden branchenweit um Milliarden“, ergänzt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

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