Aktuelle Pressemitteilungen
Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.
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Lebens- und Rentenversicherung | 27.11.2015
BGH benachteiligt fondsgebundene Lebensversicherung bei Widerruf
Download PDF (342.23 KB)Verbraucherschützer des BdV weisen auf Ungleichbehandlung hin
Am 11. November hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil verkündet, dass sich der Versicherte bei einer Rückabwicklung seiner fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch Verluste seiner Fonds anrechnen lassen muss. Bei einer klassischen Lebensversicherung werden hingegen die Sparanteile inklusive einer Verzinsung erstattet. Diese Verzinsung richtet sich nach den Renditen, die der jeweilige Versicherer erwirtschaftet hat. „Das Urteil macht Kunden mit fondsgebundenen Lebensversicherungen ohne erkennbaren Grund zu Verbrauchern zweiter Klasse“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Bund der Versicherten, Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte, hilft Verbrauchern und Mitgliedern bei der Rückabwicklung.
Lebens- und Rentenversicherung | 17.11.2015
Nürnberger Lebensversicherung belehrt zum Widerspruch nach
Download PDF (341.97 KB)BdV weist auf sehr kurze Widerrufsfrist hin
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat festgestellt, dass über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen bei Vertragsabschluss nach dem Policenmodell zwischen Mitte 1994 und 2007 falsch waren. In diesen Fällen ist auch heute noch ein Widerspruch möglich. Auch die Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG waren offenbar falsch, denn viele Kunden erhalten in diesen Tagen schriftlich eine Nachbelehrung vom Versicherer. Damit beginnt für Versicherte ab Erhalt des Schreibens die Frist, in denen sie dem Vertragsabschluss widersprechen können. „Alle Kunden müssen sich jetzt kurzfristig überlegen, ob sie widersprechen wollen oder nicht“, rät BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Lebens- und Rentenversicherung | 09.11.2015
Versicherer räumen Fehler bei Widerspruchsbelehrungen ein
Download PDF (342.54 KB)Der BdV hat erfolgreich Widerspruchsbelehrungen der Versicherer geprüft
Was eine erste Stichprobe des Bund der Versicherten e. V. (BdV) bereits vermuten ließ, bestätigte sich: Über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen sind falsch. Doch die Versicherungen gehen damit unterschiedlich um: Während die AachenMünchener Lebensversicherung AG und Standard Life Versicherung den Widerspruch akzeptieren, verschanzt sich die Victoria Lebensversicherung AG hinter laufenden Gerichtsverfahren. Die gute Nachricht für die Verbraucher deren Widerspruch akzeptiert wird: sie bekommen sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungszinsen zurück. Lediglich die Kosten für einen etwaigen Risikoschutz müssen sie sich anrechnen lassen.