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Lebens- und Rentenversicherung | 11.09.2018

Lage der Deutschen Lebensversicherer trotz Solvenzfetisch angespannt

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat gemeinsam mit dem Analysten Carsten Zielke (Zielke Research Consult GmbH) anhand der aktuellen Solvenzberichte untersucht, wie es um Stabilität und Sicherheit der deutschen Lebensversicherungsunternehmen steht. Das Fazit von BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein: „Wir beobachten einen Solvenzfetisch. Hohe Solvenzmittel alleine geben aber keinen Anlass zur Entwarnung.“ So beruhen die erhöhten Werte der Sicherheitsmittel meist nicht auf nachhaltigen Maßnahmen und blähen die Solvenz zuweilen übermäßig zu Lasten anderer Kennzahlen auf. „Nur eine Betrachtung der unterschiedlichen Kennzahlen in deren Wechselwirkung erlaubt eine genaue Analyse der Unternehmen“, erklärt Carsten Zielke. Positiv sehen BdV und Zielke aber, dass die Solvenzberichte im Vergleich zur Vorjahresstudie verständlicher geworden sind. „Viele Unternehmen haben sich in Sachen Transparenz lernwillig gezeigt und dieses Jahr deutlich transparentere Berichte vorgelegt“, erklärt Kleinlein.

Solvenzberichte sollen Aufschluss darüber geben, wie sicher und stabil sich die Versicherungsunternehmen darstellen. Dies ist besonders für die Verbraucher wichtig, die ihr Geld zur Sicherheit ihrer Altersvorsorge diesen Unternehmen anvertrauen. „Wir sehen in 2017 einmalige Effekte oder externe Einflüsse, die die Solvenzlage entspannt erscheinen lassen“, so Kleinlein. Daher hat eine hohe Solvenzquote alleine keine starke Aussagekraft.

Die Analysten sehen zudem kaum Hinweise auf eine nachhaltige Stärkung der Eigenmittel. Diese wäre aber schon nächstes Jahr notwendig, würden die derzeitigen Regelungen zur Bildung zusätzlicher Reserven, wie der Zinszusatzreserven fortbestehen. Einige Unternehmen bekämen dann ernste Probleme. „Angesichts dieser Probleme brauchen wir eine angemessene Neukalibrierung der Zinszusatzreserve“, erklärt Zielke. „Werden die Unternehmen bei der Zinszusatzreserve entlastet, so sollte das mit gleichzeitiger Flankierung durch verbraucherschützende Maßnahmen erfolgen“, fordert Kleinlein ergänzend.

Zusätzliche Kritik äußerte Axel Kleinlein an Run-Off-Gesellschaften. Es handelt sich dabei um solche Unternehmen, die ohne Neugeschäft ihre Bestände abwickeln. „Run-Off-Gesellschaften zeichnen sich durch eine ausgeprägtere Intransparenz der Berichte und geringe reine Solvenzwerte aus“, erklärt Kleinlein. Nur durch Ansatz von Übergangsvorschriften gelingt es, dass letztlich alle Run-Off-Gesellschaften genügend Solvabilität aufweisen, dass ihr Geschäftsbetrieb aufsichtsrechtlich zulässig ist.

Die ausführlichen Ergebnisse mit Erläuterungen finden Sie unter https://www.bundderversicherten.de/stellungnahmen/solvabilitaetsberichte/2018.

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