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Krankenversicherung | 19.12.2018

BGH lehnt Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders ab

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BdV fordert BaFin auf, Unabhängigkeit fortlaufend zu überprüfen

In seiner heutigen mündlichen Verhandlung hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu erkennen gegeben, dass er die zivilrechtliche Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ablehnt. Es stand im Raum, dass bei einer fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders Beitragsanpassungen unwirksam gewesen wären und Verbraucher*innen erhebliche Prämienanteile zurückfordern könnten. Laut dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) war diese Entscheidung gegen den klagenden Versicherten vorhersehbar. „Wir haben damit gerechnet, dass der BGH nicht der Rechtsauffassung der Instanzgerichte in diesem Verfahren folgt“, zeigt sich BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein nicht überrascht. Um eine abschließende Bewertung des Urteils vornehmen zu können, müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden. 

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