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Servicethemen | 29.10.2019

Kfz-Versicherung: Das sollten Wechselwillige beachten

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Der 30. November ist bei vielen Kfz-Halter*innen rot im Kalender markiert: Bis zu diesem Stichtag können die meisten Kfz-Versicherungen fristgerecht zum ablaufenden Kalenderjahr gekündigt werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnt Versicherungsnehmer*innen davor, sich bei einem Wechsel ohne weitere Prüfung für den günstigsten Tarif zu entscheiden. „Eine leichtfertige Entscheidung kann im Schadenfall zu einem bösen Erwachen führen“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Verbraucher*innen sollten die Tarife genau vergleichen, um sicherzugehen, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Leistungen stimmen.

Die Tarifauswahl am Markt für Kfz-Versicherungen ist groß. Zwischen den Versicherungsunternehmen herrscht ein hoher Wettbewerbsdruck. Da die meisten Versicherungsunternehmen jedes Jahr aktualisierte und eventuell günstigere Tarife herausbringen, kann es sich für Fahrzeughalter*innen lohnen, nach einem neuen Angebot Ausschau zu halten. Doch unter Umständen ist zur Prämienersparnis nicht einmal ein Anbieterwechsel notwendig, sondern lediglich ein Wechsel in einen neuen Tarif der eigenen Versicherung.

„Wechselwillige sollten nicht nur auf den Preis achten, sondern sich auch die Leistungen genau anschauen“, rät Boss. „Denn der günstigste Tarif ist im Schadenfall nutzlos, wenn damit das eingetretene Risiko nicht versichert ist.“ Versicherte sollten darauf achten, dass die Kfz-Versicherung mindestens die folgenden Kriterien erfüllt: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen. Bei der Kaskoversicherung sollte das Versicherungsunternehmen auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten. Eine Kollision mit Tieren jeder Art ist über die erweiterte Wildschadenklausel im Versicherungsschutz enthalten. Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung sowie deren Folgeschäden  -  zumindest bis 3.000 Euro - sollten ebenso versichert sein. Zudem sollten Sonderausstattungen wie mobile Navigationsgeräte beitragsfrei mitversichert sein. „Wichtig ist, dass Versicherte den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag erst dann kündigen, wenn sie ganz sicher sind, dass der neue Tarif den benötigten Schutz bietet“, sagt Verbraucherschützerin Boss.

Auf der BdV-Website können Nutzer*innen mit einem unabhängigen Vergleichsrechner den für ihr Kfz günstigsten Anbieter ermitteln. Voreingestellt sind im Rechner schon die Kriterien, die der BdV als Verbraucherschutzorganisation für wichtig und sinnvoll hält.

Weitere Tipps und Infos zum Kfz-Versicherungsschutz gibt es im BdV-Infoblatt „Kraftfahrzeugversicherung“.

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