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Sachversicherung | 07.04.2015

Keine Versicherungspflicht bei Elementarschäden in Sicht

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Versicherer lassen Hausbesitzer bei starken Regenfällen wieder buchstäblich im Regen stehen. Übertretende Flüsse und Starkregen sind Naturgefahren, die besonders für Hausbesitzer existenziell sind. Trotzdem kann sich aber noch immer nicht jeder gegen Elementargefahren versichern. Bisher hat die Politik versäumt, den Weg für eine Lösung frei zu machen, etwa eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. „Mit der Einführung einer verpflichtenden flächendeckenden Elementarschadenversicherung für Hauseigentümer bekäme jeder den Zugang zu diesem grundlegenden Versicherungsschutz“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Dabei geht es auch um Schäden weiterer Naturgewalten wie Hochwasser, Schneedruck, Erdbeben oder Erdrutsch. „Wir fordern die Politik zum Handeln auf, da die Versicherungswirtschaft hier bislang versagt.“ In dem Treffen der Landesjustizminister im Sommer steht das Thema wieder auf der Tagesordnung.

Seit der Flut 2002 haben es weder die Politik noch die private Versicherungswirtschaft geschafft, eine für Verbraucher sinnvolle und bezahlbare Versicherungslösung zu finden. Einzelne Versicherer reagieren bisher nur punktuell mit neuen Produkten. Die Branche räumt selbst ein, dass es stets auch Gebäude geben wird, für die keine privatwirtschaftlich sinnvolle Versicherungslösung angeboten werden kann und die somit nicht versicherbar sind. „Wenn der Markt versagt, brauchen wir eine politische Lösung“, fordert Kleinlein.

In einem Positionspapier hat der BdV hierzu fachliche Hintergründe zusammengefasst. Es kann hier heruntergeladen werden. Seine Forderung nach der Pflicht für eine Elementarschadenversicherung hat der Bund der Versicherten plakativ auch auf einem Poster dargestellt. Dies kann über folgenden Link heruntergeladen werden:

https://www.bundderversicherten.de/downloads/Poster/BdV_Plakat_EPV_online.png

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