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Politik | 23.06.2015

Keine Versicherungspflicht bei Elementarschäden

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Nun ist es beschlossene Sache: Die Justizminister haben der Pflichtversicherung für Elementarschäden auf der Frühjahrskonferenz in Stuttgart vom 17. bis 18. Juni eine Abfuhr erteilt. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zeigt sich verärgert über die vertane Chance. Denn mit der Einführung einer verpflichtenden flächendeckenden Elementarschadenversicherung hätten viele Verbraucher endlich Zugang zu diesem Versicherungsschutz bekommen. Schutz gegen Gefahren wie Hochwasser, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch, Starkregen oder Lawinen ist in der jetzigen Situation zuweilen unerschwinglich oder gar nicht erst erhältlich. Vorstandssprecher Axel Kleinlein kritisiert: „Mit einer Versicherungspflicht wären die Versichertenkollektive groß genug, um einen flächendeckenden Schutz anbieten zu können. So lassen die Politiker die Verbraucher aber wortwörtlich im Starkregen stehen.“

Laut dem Beschluss gehen die Justizminister davon aus, dass die Versicherer zukünftig jedem Verbraucher die Möglichkeit geben werden, ihr Wohngebäude auch in Hochrisikozonen gegen Elementarschäden zu bezahlbaren Prämien zu versichern. Kleinlein hält dies für ein Ammenmärchen: „Bislang gibt es fast keinen Versicherer, der auch in Hochrisikozonen Versicherungsschutz gewährt – erst recht nicht zu bezahlbaren Prämien.“ Perfide ist, dass betroffene Bürger im Katastrophenfall nur dann staatliche Unterstützung bekommen sollen, wenn sie sich um eine private Absicherung gekümmert haben. Ist diese nicht erhältlich oder zu teuer, besteht die Gefahr, dass die Bürger allein mit ihren existentiellen Problemen bleiben.

Oft sind die Ursachen für die hohe Risikoeinstufung politische Entscheidungen der Kommunen, die riskantes Bauland ausweisen. Dennoch hält sich die Politik aus der Problemfindung raus. „Wenn der Markt versagt, brauchen wir eine politische Lösung“, fordert daher Kleinlein weiterhin – denn Schutz gegen Elementarschäden gibt es nur im Kollektiv!

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