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Krankenversicherung | 04.08.2016

Karlsruhe stärkt Verbraucherrechte in der Krankentagegeldversicherung

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Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt mit einer jüngst veröffentlichten Entscheidung zur Krankentagegeldversicherung die Versicherten stärker vor der Kürzung vertraglich vereinbarter Leistungen. Bei diesen Kürzungen berufen sich die Privaten Krankenversicherungsunternehmen auf eine bestimmte intransparente Klausel. Diese hat der BGH nun für unwirksam erklärt (AZ IV ZR 44/15). Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt diese Gerichtsentscheidung, da derartige unverständliche Regelungen regelmäßig die Verbraucher massiv benachteiligen. „Erneut hält das oberste Gericht der Versicherungswirtschaft ihr intransparentes und kundenfeindliches Verhalten vor“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Ein Verbraucher schließt eine Krankentagegeldversicherung ab, um bei länger währender Krankheit einen Ausgleich für geringere Einkünfte zu bekommen. Die Leistung, die der Versicherte dann pro Tag erhalten soll, vereinbart er mit dem Versicherer im Vertrag. Die Versicherer ziehen aber zuweilen die unverständliche Klausel heran, um deutlich weniger zu zahlen. Sie mindern die Zahlung mit Hinweis auf vorherige Einkommensminderungen. „Es ist fies, wenn ein kranker Kunde weniger Krankentagegeld bekommt, gerade weil er in letzter Zeit wenig verdient hat“, empört sich Kleinlein. Dies bestraft zum Beispiel Selbständige, die erst einmal trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterarbeiten, damit Einkommenseinbußen in Kauf nehmen und erst dann Krankentagegeld beantragen, wenn es gar nicht mehr geht.

Für die privaten Versicherungsunternehmen gilt es bei zukünftigen Neuabschlüssen diese intransparente Klausel nicht mehr im Kleingedruckten zu verstecken. „Wir gehen davon aus, dass diese überraschende und verbraucherfeindliche Regelung gar nicht transparent darstellbar ist“, erklärt Kleinlein. Der BdV fordert daher den vollständigen Verzicht auf diese krude Regelung. Zudem fordert der BdV die Versicherungswirtschaft auf, zügig die Bestandskunden über die Unwirksamkeit dieser Klausel zu informieren. „Alle Kunden mit dieser fiesen Klausel im Vertrag sollten darüber informiert werden, dass die Klausel unwirksam ist“, fordert Kleinlein.

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