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BdV | 23.04.2019

Kalkulation der Gothaer Riester-Rente ReFlex bleibt verbraucherfeindlich

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Die Gothaer Lebensversicherung AG will gegen das vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) im Februar 2019 erreichte Urteil zur Riester-Rente „ReFlex“ in die Berufung gehen. Der BdV sieht dem Gerichtsverfahren zuversichtlich entgegen. „Die verbraucherfeindliche Kalkulation der Gothaer wird sich auch in der nächsten Instanz als nicht rechtskonform erweisen“, so die Einschätzung von BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Der BdV hatte die Gothaer Lebensversicherung AG wegen intransparenter Versicherungsbedingungen beim Riester-Rententarif „ErgänzungsVorsorge ReFlex“ verklagt. Grund waren 41 Klauseln bzw. Angaben in Produktinformationsblättern, die nach Meinung des BdV rechnerisch falsch bzw. rechtswidrig sind. Anders als von der Gothaer jetzt behauptet, hat der BdV nicht nur in einem Punkt gewonnen. Tatsächlich darf die Gothaer 28 der monierten Punkte nicht mehr verwenden.

Die von der Gothaer nun angekündigte Korrektur der Abschlusskostenkalkulation beanstandet der BdV zwar nicht, sieht darin jedoch nur eine kosmetische Verbesserung. „Denn auch weiterhin möchte die Gothaer überzogene Abschlusskosten über die Zillmerung hinaus ansetzen“, kritisiert Kleinlein. „Wenn der Vorstandsvorsitzende Herr Kurtenbach behauptet, alle Versicherer würden bis zum Anschlag zillmern, dann ist das schlichtweg falsch. Es ist selbstverständlich möglich, auch ungezillmerte Tarife und auch Tarife gänzlich ohne Abschluss- und Vertriebskosten zu kalkulieren, wie zum Beispiel sog. Nettotarife“, so Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Mit dem Urteil des Landgerichts Köln ist zum vierten Male in Folge gerichtlich entschieden (und durch den BdV erstritten) worden, dass die Abwälzbarkeit von Abschlussprovisionen auf die Versicherungsnehmer*innen gedeckelt ist. Die Versicherer versuchen fortlaufend, dies zu verwischen. Dabei behaupten sie, aus der aktuellen „Provisionsdeckel“-Diskussion folge, es würde einen solchen aktuell gar nicht geben. „Dies ist schlicht falsch“, erklärt Kleinlein. „Es gibt bereits eine Deckelung der Abwälzbarkeit der Provision. Das uneinsichtige und nachhaltig verbraucherfeindliche Verhalten der Gothaer macht jedoch deutlich, dass offensichtlich eine striktere Regulierung notwendig ist – etwa durch einen harten Provisionsdeckel.“ Besonders, wenn das Vertrauen der Verbraucher*innen durch überhöhte Kosten verspielt wird, wie es die Gothaer nachweislich tut. „Wer Versicherungsverträge mit staatlichen Förderungen vertreibt und damit seine Provisionen zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler subventionieren lässt, der muss akzeptieren, dass dann der Staat auch regulierend eingreift“, so Kleinlein.

Die Weigerung der Gothaer, eine verbraucherfreundliche Produktpolitik einzuschlagen, wird sich auch im Ergebnis der nächsten Instanz widerspiegeln. Hier ist der Verbraucherschutzverein zuversichtlich.

Zur BdV-Klage und den Urteilsgründen des Landgerichts Köln am 23.01.2019:

https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/bdv-klage-gegen-die-gothaer-riester-rente-reflex-erfolgreich

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