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Servicethemen | 12.07.2019

Die schöne Jahreszeit lockt zum „JA-Sagen“. Doch was hat der neue Familienstand mit Versicherungen zu tun? Eine ganze Menge – und daher empfiehlt der Bund der Versicherten e. V. (BdV), die Hochzeit zum Anlass zu nehmen, die Versicherungsverträge zu überprüfen und zu aktualisieren. „Häufig lassen sich aufgrund der neuen Konstellation sogar Versicherungsbeiträge sparen“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV. Ein besonderes Augenmerk sollte hier auf der privaten Haftpflicht-, der Risikolebens- und der Hausratversicherung liegen.

Eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung reicht, wenn man geheiratet hat oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Der zuletzt abgeschlossene – also jüngere – Vertrag kann dann aufgehoben werden. Bestand aber zuvor nur ein Single-Tarif, muss die/der neue Partner*in dem Versicherer gemeldet werden und wird dann mit in den Vertrag aufgenommen. Der Tarif wird dann umgestellt und die Prämie angepasst.

Bei der Hausratversicherung ist es nicht ganz so einfach, denn der überflüssige Vertrag muss extra gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Einige Versicherer sind auch bereit, den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs aufzuheben. Erhöht sich die Versicherungsprämie aufgrund eines Umzugs in eine andere Tarifzone, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. „In jedem Fall empfiehlt es sich nach der Zusammenlegung von zwei Haushalten, die Versicherungssumme zu überprüfen und den Wert des Hausrats neu anzupassen“, rät Bianca Boss.

Geht es nach der Heirat in die eigenen vier Wände, kann für die Absicherung der Immobilienfinanzierung eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Diese empfiehlt sich, wenn es darum geht, die/den Partner*in für den Fall des eigenen Todes abzusichern. Besteht schon eine Risikolebensversicherung, kann eine Überprüfung des Bezugsrechts wie auch der Todesfallsumme sinnvoll sein.

„Für die Zusammenlegung von Versicherungsverträgen muss man jedoch nicht erst bis zur Heirat warten. Schon eine gemeinsame Wohnung ermöglicht es, dass Verträge zusammengeführt und viel Geld gespart werden kann“, so der Tipp der Verbraucherschützerin.

Weitere Hinweise gibt es in unserem Infoblatt „Änderung des Familienstandes und Versicherungen“.

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