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BdV | 03.09.2020

Intransparente Gesetzgebung bei Gesetz für Versicherungspleiten

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) steht in der Kritik bei Gesetzvorhaben, die die Lebensversicherung betreffen. So wurde etwa der Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten e. V. (BdV) vom Entwurf des Risikoreduzierungsgesetzes (RisG) überrascht, in dem unerwartet auch Regelungen zur Lebensversicherung geändert werden sollen. „Es ist eine unrühmliche Tradition der Bundesregierung, dass Verbraucherschützer bei Versicherungsgesetzen nicht angemessen einbezogen werden“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Aber auch der Gegenspieler des BdV, die Lobbyisten des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) übt Kritik und fordert vom Ministerium höhere Transparenz. So regt der GDV an, dass Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zukünftig nicht zusammenhangslos in Bankgesetzen abgehandelt werden sollen. So finden sich im Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ keinerlei Bezüge zu Versicherungsthemen. „Wenn den beteiligten Verbänden regelmäßig zu wenig Zeit für Stellungnahmen gegeben wird, wichtige Änderungen in themenfremden Gesetzen versteckt und aktuelle Entwicklungen gezielt ausgeblendet werden, dann fehlt einem Gesetzgebungsverfahren eine wichtige demokratische Komponente“, so Kleinlein.

Das strittige Gesetz soll eigentlich Bankenfragen regeln, beinhaltet aber sach- und themenfremde Regelungen, wie bei Pleiten von Lebensversicherungsunternehmen zu verfahren sei. Wie das Bundesministerium der Finanzen mittlerweile bestätigte, wurden diese Passagen bereits in 2019 in einem thematisch gänzlich anderen Gesetz vorgestellt und diskutiert. Damals handelte es sich um einen Gesetzentwurf zur Deckelung überhöhter Provisionen bei Lebensversicherungs- und Restschuldversicherungsverträgen. „Trotz weiterhin massiv überzogener Provisionen hat der Gesetzgeber dieses Gesetzesvorhaben bislang nicht weiter verfolgt“, beklagt Kleinlein.

Ein kleiner Teil dieses offensichtlich verworfenen Gesetzes erfuhr nun aber eine Wiederbelebung in einem Bankengesetz, dem RisG. Die damals beim Provisionsdeckel beteiligten Verbände wurden darüber aber nicht informiert oder erneut befragt. Nach Ansicht des BdV wäre aber angesichts der letzten Entwicklungen eine umfängliche Neubewertung notwendig. „Es ist blauäugig, so zu tun, als hätte sich an der Lage der Lebensversicherungen in den letzten 18 Monaten nichts geändert“, so Kleinlein. Da sich aber das BMF anscheinend nur auf die veralteten Stellungnahmen beziehen will, blendet es wichtige Entwicklungen aus. „Die Corona-Pandemie, die nachhaltigen massiven konjunkturellen Einbrüche und Ausschläge an den Aktien- und Anleihemärkten, die weiter verfestigten niedrigen Zinsen und die drohenden Pleiten von Lebensversicherungsunternehmen dürfen in diesem Gesetz nicht vollständig ignoriert werden“, so Kleinlein. „Die Regierung wäre gut beraten, sich nicht nur auf veraltete Stellungnahmen zu stützen, sondern neue Stellungnahmen einzuholen, um die grundlegenden ökonomischen Erschütterungen der letzten sechs Monate angemessen zu berücksichtigen.“

Beim damaligen Gesetzentwurf des Provisionsdeckels wurde zwar der BdV um Stellungnahme gebeten. Der BdV nahm ausführlich Stellung zu den diversen Regelungsvorschlägen zum Provisionsdeckel. Die weiteren im damaligen Gesetz angehängten Regelungen zum Sicherungsfonds hat der BdV jedoch aus Zeitgründen nur kursorisch kommentieren können, was er dem BMF auch mitteilte. Auch waren die Regelungen unter den im April 2019 wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anders zu bewerten, als in der aktuellen, für die Lebensversicherungswirtschaft brisanten, Situation.

In der gestrigen Pressemitteilung bezog sich der BdV fälschlich auf das RisG als „Risikobegrenzungsgesetz“, richtig ist „Risikoreduzierungsgesetz“. Dies möchten wir an dieser Stelle korrigieren.

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