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BdV | 22.01.2019

Honorarregeln für Versicherungsberater sollen vom Bundesgerichtshof geprüft werden

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In einem langwierigen Rechtsstreit gegen die Minerva KundenRechte GmbH, eine Versicherungsberaterin, klärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) Fragen um deren Vergütung. Die Minerva stellt ein erfolgsabhängiges Honorar in Rechnung, wenn sich privatversicherte Verbraucherinnen und Verbraucher über einen neuen Krankenversicherungstarif beraten lassen. So bemisst sich das Honorar letztlich danach, wie hoch eine Ersparnis bei einem neuen Tarif ausfällt. Der BdV sieht dies als nicht sachgerecht für eine Versicherungsberaterin an und klagte dagegen erfolgreich vor dem Landgericht München. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht München (OLG) obsiegte nun die Versicherungsberaterin. „Wir sehen die besondere Stellung der Versicherungsberater nicht genügend gewürdigt und werden daher Revision beim Bundesgerichtshof einlegen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Die Revision ist ausdrücklich zugelassen.

Der Berufsstand des Versicherungsberaters genießt nach Ansicht des BdV eine besondere Vertrauensstellung. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten bei einer Versicherungsberaterin wie etwa der Minerva eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung, die durch eine erfolgsabhängige Vergütung aber konterkariert wird“, erläutert Kleinlein. Denn würde sich etwa im Rahmen der Beratung ergeben, dass in einem individuellen Fall kein Tarifwechsel angezeigt ist, so besteht die Gefahr, dass dennoch ein Tarifwechsel empfohlen wird, da andernfalls kein Honorar verlangt werden könnte. „Erfolgsabhängige Honorare geben Fehlanreize und gefährden eine unabhängige Beratung“, so Kleinlein. Gerade diese unabhängige Beratung ist aber vielfach politisch gewünscht.

Das OLG sieht jedoch die Tarifwechselberatung als Versicherungsvermittlung an, für die nach Begründung zum IDD-Umsetzungsgesetz keine Einschränkung der Honorierungsart gelte. Daher ist nach Ansicht des BdV in letzter Konsequenz der Gesetzgeber gefordert. „Würde der Bundesgerichtshof die Sichtweise des Oberlandesgerichts bestätigen, so ist dann die Politik gefordert Klarheit über die Rolle der Versicherungsberater zu schaffen“, ergänzt Kleinlein. In jedem Falle sei es wichtig vor dem Bundesgerichtshof eine endgültige Klärung zu bekommen. „Wir brauchen Rechtssicherheit in dieser Frage.“ Hierfür setzt sich der BdV ein.

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