Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 24.09.2020

Haustierzuwachs in Coronazeiten

Download PDF (341.92 KB)

Coronazeit ist Homeofficezeit. Für viele ein Grund, sich ein Haustier anzuschaffen, das in den kontaktarmen Zeiten für Gesellschaft und Abwechslung sorgt. „Neben den angenehmen Dingen, wie den Spaziergängen an der frischen Luft, muss aber auch an den Versicherungsschutz gedacht werden - sonst kann es teuer werden“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für alle Hundebesitzer*innen unverzichtbar, in manchen Bundesländern ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Denn Tierhalter*innen müssen für Schäden aufkommen, die ihre Tiere verursachen. Gerade Anfänger*innen unterschätzen hier häufig die Gefahren. Wenn der Hund zubeißt, können Schadensersatzforderungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden folgen. Jede Tierhalterhaftpflichtversicherung hat dabei zwei Aufgaben: Sie begleicht den entstandenen Schaden oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Katzen und zahme Kleintiere wie Mäuse, Hamster oder Kaninchen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für diese Tiere nicht notwendig.

Wer mögliche Krankheitskosten für sein Tier absichern möchte, kann unter Umständen über eine Operationskosten- oder Krankenversicherung nachdenken. Die Operationskostenversicherung umfasst die Tierarztkosten für Operationen unter Narkose, sie zahlt außerdem für eine stationäre Unterbringung sowie für die Nachbehandlung. Die Krankenversicherung trägt unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen (z. B. Impfungen oder Wurmkuren).

Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) der Versicherungsschutz besteht oder ob Wartezeiten gelten. Tierbesitzer*innen sollten daher vor einem eventuellen Vertragsabschluss unbedingt einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Aber das empfiehlt sich ohnehin bei allen Verträgen. Eigene Rücklagen zu bilden, kann die bessere Alternative zum Abschluss eines Versicherungsvertrages sein.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich