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Sachversicherung | 09.12.2015

Handyversicherung unterm Weihnachtsbaum

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In Deutschland werden bis Ende dieses Jahres ca. 25,6 Millionen Smartphones an den Mann oder die Frau gebracht, so das Statistik-Portal „Statista“. Die heiße Verkaufsphase beginnt in diesen Tagen, denn Weihnachten steht vor der Tür. Mit dem Kauf eines Smartphones werden den Kunden gerne Elektronikversicherungen angeboten, die nur in den wenigsten Fällen sinnvoll sind. „Der Verbraucher wiegt sich erst in Sicherheit und ist im Schadensfall oft enttäuscht, denn es gibt eine ganze Reihe von Ausschlüssen wie meistens Diebstahl oder Schäden durch Witterungseinflüsse“, so Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Rat des BdV ist daher eindeutig: Hände weg von diesen überteuerten Versicherungsverträgen!

„Der Kunde kauft einen Vertrag mit zu vielen Fallstricken“, kritisiert Boss. So ist der Diebstahlschutz bei vielen Handy-Versicherungen mit vermeintlich günstigen Beiträgen nicht automatisch enthalten. Genau diese vom Verbraucher erwartete Absicherung kostet einen Extra-Beitrag. Und was viele Verbraucher auch nicht wissen: Eine Entschädigung findet meist nicht zum Neuwert, sondern nur zu einem erheblich niedrigeren Zeitwert statt. Denn bei elektronischen Geräten ist ein sehr schneller Wertverfall zu beobachten.

Weitere Fallstricke lauern: Viele Gesellschaften leisten im Fall der Zerstörung oder Beschädigung des Handys nur, wenn das vollständige, serienmäßige Zubehör vorgelegt wird, wie zum Beispiel der Original-Kopfhörer. Kann der Verbraucher dem nicht nachkommen, gibt es kein Geld zurück. Und bei einem Verlust des Handys durch Einbruchdiebstahl erhält man meist nur Ersatz, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen PKW befand und der Einbruchdiebstahl nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr stattfand. Die Beweispflicht liegt hier beim Versicherungsnehmer.

Bianca Boss zieht daher ein klares Fazit: „Niemand ist finanziell ruiniert, wenn sein Handy kaputtgeht oder abhandenkommt. Eine Handy-Versicherung rechnet sich daher nicht.“

BdV-Tipp: Sollte das Handy durch Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Gebäude oder durch Raub abhandenkommen, übernimmt auch die Hausratversicherung die Entschädigung – und das sogar zum Neuwert!

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