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Servicethemen | 19.09.2018

Guter Schutz für Kinder setzt gute Versicherungen der Eltern voraus

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Eltern wollen ihre Kinder immer bestens abgesichert wissen. Das ist verständlich. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass zuerst die Eltern gut abgesichert sein sollten, bevor es an den Schutz der Kinder geht. „Unverzichtbar sind für Eltern die Privathaftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits- sowie eine Risikolebensversicherung“, darauf weist BdV-Pressesprecherin Bianca Boss hin. Der BdV gibt Tipps, welche Versicherungen für Eltern noch wichtig sind und welche auch für Kinder sinnvoll sein können.

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den existenziellsten Versicherungen und sollte daher auf jeden Fall bestehen. Denn alle, die anderen einen Schaden zufügen, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Wenn Eltern eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind Kinder automatisch mitversichert – zumindest bis zu einem gewissen Alter, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. Da Kinder bis zu ihrem vollendeten siebten Lebensjahr nicht deliktfähig sind - im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze auf das vollendete zehnte Lebensjahr - können sie für Schäden, die sie verursacht haben, nicht verantwortlich gemacht werden. Eltern sollten den Forderungen einer geschädigten Person daher nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten. Der prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht ab. Bianca Boss gibt dazu folgenden Tipp: „Damit es nicht zum Nachbarschaftskrieg kommt, falls der Fünfjährige mit Steinen das Auto des Nachbarn zerkratzt, sollten Schäden durch Kinder bis sieben und im Straßenverkehr bis zehn Jahren zumindest bis 20.000 Euro versichert sein.“

Wenn Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei der Existenzsicherung. „Wichtig ist, dass beide Elternteile eine solche Versicherung haben – und nicht nur der Haupternährer der Familie“, erklärt Boss. Denn wenn der Elternteil ausfällt, der sich „nur“ um Haushalt und Kinder kümmert, kann auch dies zu einer existenziellen Notlage führen. Schließlich muss dann jemand bezahlt werden, der diese Leistungen übernimmt. Oder aber der Partner muss seine Berufstätigkeit einschränken, um sich verstärkt um die Kinder und den Haushalt kümmern zu können. Auch dadurch würde sich das Einkommen der Familie spürbar reduzieren. Beide Elternteile sollten zudem eine Risikolebensversicherung besitzen, wenn die Hinterbliebenen wirtschaftlich abhängig sind. Die Versicherung zahlt einen vereinbarten Betrag, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Der Versicherungsbeitrag richtet sich vor allem nach der Todesfallsumme, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Laufzeit. Ist die Familie für den Fall des Todes und der schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Elternteils finanziell abgesichert, steht die Absicherung der Kinder an.

„Die Unfallversicherung für Kinder ist sinnvoll“, so Boss. Erleidet ein Kind einen Unfall mit einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, kann neben dem einmaligen Aufwand für Neuanschaffungen und Umbau – z. B. der Wohnung oder des Hauses – auch ein fortlaufender Kapitalbedarf bestehen. Die Grundsumme sollte bei Abschluss der Unfallversicherung mindestens 100.000 Euro betragen. Auch eine Progression in Höhe von 225 oder 300 Prozent ist sinnvoll, um die Leistung bei einer höheren Invalidität zu erhöhen. Daneben kann die Absicherung der laufenden Kosten durch eine Invaliditätsrente sinnvoll sein. Der BdV empfiehlt hier eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich. Wer sich darüber hinaus den zusätzlichen Schutz leisten kann, sollte über den ergänzenden Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung nachdenken. „Diese Versicherung ist zwar wesentlich teurer als eine Unfallversicherung, leistet aber bei Invalidität durch Unfälle und Krankheiten“, erklärt die Verbraucherschützerin.

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