Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 13.03.2018

Gut versichert unterwegs

Download PDF (344.14 KB)

Vom Eise befreit sind Straßen und Wege – der Frühling kommt und mit ihm beginnt die Fahrradsaison. Damit sich Fahrradbegeisterte sorgenfrei in den Sattel schwingen können, erklärt der Bund Versicherten e. V. (BdV), welchen Versicherungsschutz sie benötigen und wie Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs abgesichert werden müssen. „Grundsätzlich sollte eine Privathaftpflichtversicherung bestehen und die Hausratversicherung überprüft werden“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Viele elektrounterstützte Fahrräder brauchen einen speziellen Versicherungsschutz.

Fügen Fahrradfahrende anderen Schäden zu, schützt sie ihre Privathaftpflichtversicherung vor den Folgekosten. Die Versicherung bezahlt nicht nur die Schäden, sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Für elektrounterstützte Fahrräder gibt es abweichende Bestimmungen: E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen, über das sie haftpflichtversichert sind. Pedelecs mit den folgenden technischen Voraussetzungen sind indes beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen: Der E-Motor

  • hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung des Fahrenden maximal 6 km/h;
  • läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) und
  • schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab.

„Diejenigen, die mit dem Rad unterwegs sind, sollten in ihre Policen schauen, um sicherzustellen, dass Schäden durch E-Bike oder Pedelec mitversichert sind“, rät BdV-Expertin Boss.

Fahrräder sind als Sport- und Freizeitgeräte über die Hausratversicherung gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch versichert. Sie kommt also dafür auf, wenn der geliebte Drahtesel aus dem verschlossenen Keller gestohlen wird – denn das ist ein Einbruchdiebstahl. Der sogenannte einfache Diebstahl ist hingegen nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. War das Fahrrad also lediglich an einer Laterne oder einem Zaun angeschlossen, ist der Diebstahl nur dann versichert, wenn eine spezielle Fahrraddiebstahlpolice besteht. Diese kann als zusätzliche Klausel gegen Beitragszuschlag in die Hausratversicherung aufgenommen werden. „Fahrräder müssen immer mit einem handelsüblichen Schloss gesichert sein, wenn sie draußen oder im Gemeinschaftskeller stehen – sonst greift die Versicherung nicht“, erläutert Verbraucherschützerin Boss. Einige Versicherungsunternehmen bieten auch separate Fahrradversicherungen an, die nicht nur Diebstahl abdecken, sondern beispielsweise auch Reparaturkosten übernehmen. Das kann sich für sehr teure Räder lohnen, die über die Hausratversicherung nicht ausreichend versichert werden können. Hierbei sollte auf die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung geachtet werden. „Ob der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist, sollte stets kritisch geprüft werden – aus unserer Sicht ist sie nicht in jedem Fall empfehlenswert“, sagt Boss.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich