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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 21.06.2019

Gut versichert ins Ausland

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In einigen Bundesländern sind die Sommerferien 2019 gerade eingeläutet worden, in anderen stehen sie schon kurz vor der Tür. „Ist eine Urlaubsreise angedacht, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig“, empfiehlt die BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Welche Versicherungen insgesamt wichtig oder unwichtig sind, darüber informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Auslandsreisekrankenversicherung

Sie übernimmt Kosten einer Heilbehandlung im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind. Darüber hinaus werden auch die Kosten für einen Kranken-Rücktransport übernommen. „Achten Sie auf den Wortlaut der Klausel. Einige Versicherer zahlen nur den ärztlich angeordneten, medizinisch notwendigen Rücktransport. Eine gute Police versichert hingegen auch den medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport“, rät die Verbraucherschützerin.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist diese Zusatzversicherung daher dringend zu empfehlen. Aber auch für Privatversicherte kann sich ein Abschluss lohnen, um bei Inanspruchnahme z. B. eine mögliche Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung nicht zu beeinflussen.

Reiserücktrittskostenversicherung

Sinnvoll kann diese sein, wenn im Falle der Stornierung einer Reise Kosten anfallen, die die Reisenden wirtschaftlich überfordern. Sie ersetzt diese Kosten, wenn eine Reise aus einem wichtigen (unvorhersehbaren) Grund nicht angetreten werden kann. Sie muss in der Regel spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein.

„Mallorca-Police“

„Wird innerhalb Europas ein Auto gemietet, sind die Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung oft geringer als in Deutschland“, warnt Boss. Ist der verursachte Schaden höher als versichert, kommt die „Mallorca-Police“ bis zur vereinbarten Deckungssumme auf. Häufig ist der Schutz der sogenannten „Mallorca-Police“ auch schon in der eigenen heimischen Kfz-Versicherung enthalten.

Außerhalb Europas wird eine Traveller-Police benötigt.

Reisegepäckversicherung

Diese sieht der BdV als nicht empfehlenswert an, da die Absicherung von Wertsachen oft nur unzureichend ist. Weiterhin kann es zu Leistungskürzungen oder Zahlungsverweigerung seitens des Versicherers kommen, wenn dieser sich auf fahrlässiges Verhalten beruft.

Nähere Informationen rund um das Thema Reiseversicherungen können unserem Infoblatt „Reise“ auf unserer Homepage entnommen werden.

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