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Servicethemen | 15.08.2018

Gut versichert in die Schule

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Für viele Mädchen und Jungen beginnt in diesen Tagen mit der Einschulung ein neuer Lebensabschnitt. Eine spannende Zeit: Auf die Kleinen kommt nicht nur ein neuer Alltag zu, sondern sie lernen auch andere Kinder sowie ihre Lehrerinnen und Lehrer kennen. Für Eltern ist diese Zeit oft nicht weniger aufregend, schließlich sind die frischgebackenen ABC-Schützen ganz neuen Gefahren ausgesetzt – etwa auf dem Schulweg. „Die Einschulung ist daher häufig ein Anlass, die Versicherungen der Familie zu prüfen“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV erklärt, was geprüft werden sollte und welcher Versicherungsschutz jetzt besonders wichtig ist.

Unverzichtbar für jeden ist eine Privathaftpflichtversicherung. Am besten besteht ein Tarif für die ganze Familie, der auch Schäden übernimmt, die deliktunfähige Kinder verursacht haben. „Wir empfehlen Eltern daher, genau zu prüfen, ob ein solcher Fall in Ihrem Vertrag mitversichert ist“, erläutert Boss. Bis zu ihrem siebten Geburtstag gelten Kinder als nicht deliktfähig – im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Geburtstag. Verursachen deliktunfähige Kinder einen Schaden, kann es sein, dass die Geschädigten auf diesem sitzen bleiben, sofern den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. „Wer einen Streit mit den Geschädigten vermeiden möchte, kann den eigenen Versicherer bitten, den Schaden trotzdem zu begleichen. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Tarif auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt“, so die Versicherungsexpertin. Familien sollten bei der Prüfung ihrer Privathaftpflichtversicherung zudem darauf achten, ob eine Deckungssumme in ausreichender Höhe vereinbart wurde. Sie sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

Die beste Absicherung für Kinder ist zunächst der Schutz der Eltern durch Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. „Erst wenn die Familie für den Fall des Todes oder der schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Elternteils finanziell abgesichert ist, sollte über die Versicherung der Kinder nachgedacht werden“, erklärt Boss.

Schäden nach einem Unfall in der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg werden von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Zusätzlich ist meist auch eine private Unfallversicherung sinnvoll. Mit ihr sind die Kinder dann auch gegen Unfälle in der Freizeit abgesichert. Die private Unfallversicherung zahlt einen Geldbetrag, wenn das Kind durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erlitten hat. Die vereinbarte Grundsumme dieser Invaliditätsleistung sollte mindestens bei 100.000 Euro liegen. Außerdem ist es sinnvoll, eine moderate Progression von 225 bis 350 Prozent zu vereinbaren, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern. „Um auch laufende Kosten durch besonders schwere Unfallfolgen abzusichern, kann zudem eine Invaliditätsrente vereinbart werden“, rät Boss. Die Rentenhöhe sollte spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegen – also mindestens 1.000 Euro monatlich betragen. Eine solche Unfallrente wird meist erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt, dann aber lebenslang.

Wollen Eltern zusätzlich eine körperliche Einschränkung des Kindes absichern, die aufgrund von Krankheit oder Unfall entstanden ist, können sie eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Dieser Versicherungsschutz wird allerdings aktuell nur selten am Markt angeboten und ist erheblich teurer als eine klassische Unfallversicherung. „Eltern sollten bei der Kinderinvaliditätsversicherung insbesondere auf Einschränkungen des Versicherungsschutzes achten und einen Abschluss sorgfältig abwägen“, rät Verbraucherschützerin Boss.

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