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Servicethemen | 10.06.2016

Gut versichert in den Urlaub

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Meteorologisch ist der Sommer da. Die Reiseplanungen laufen bei Vielen bereits auf Hochtouren. Laut BTW-Tourismusindex waren die Deutschen im vergangenen Jahr 1,67 Milliarden Tage unterwegs. Vor Reiseantritt sollten Urlauber sich auch die Zeit nehmen, ihren Versicherungsschutz zu prüfen. „Wenn es ins Ausland geht, ist die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar“, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). Sie übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse gegebenenfalls nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und gehört daher unbedingt ins Reisegepäck. Und sie ist auch gar nicht teuer. Die Jahres-Police gibt es bereits für 8 bis 13 Euro für Einzelpersonen und 18 bis 25 Euro für Familien.

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Hause, den die Krankenkasse gar nicht übernimmt. Sie ist für gesetzlich Versicherte dringend zu empfehlen. Auch Privatversicherte sollten mit ihrem Versicherer klären, inwieweit Versicherungsschutz im Ausland besteht und ob dieser auch die Rücktransportkosten beinhaltet. Sie sollten über einen entsprechenden Versicherungsabschluss nachdenken, denn sie behalten ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung der PKV, wenn sie die Rechnungen beim Auslandsreisekrankenversicherer einreichen.

Wer mehrere Monate im Ausland unterwegs ist, sollte eine spezielle Auslandskrankenversicherung abschließen.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei einem Todesfall, Unfall oder auch je nach Tarif im Fall einer Impfunverträglichkeit, eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Sie kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Kinder oder ältere Personen zur Familie gehören.

Die Versicherung muss üblicherweise spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, ist ein Abschluss meistens nur zusammen mit der Buchung der Reise möglich.

Es können zusätzlich auch der Abbruch der Reise sowie die unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden.

Mallorca-Police

Die "Mallorca-Police“ ist empfehlenswert, wenn man im Ausland (üblicherweise in Europa, aber ggf. auch in einigen anderen Ländern) ein Auto mieten möchte. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherungen in den Urlaubsländern beinhalten oft nur sehr geringe Mindestversicherungssummen. Liegt der vom Fahrer des Mietwagens  verursachte Schaden höher als diese Mindestsummen, müsste der Urlauber die Differenz selbst aus eigener Tasche aufbringen. Die Mallorca-Police kommt für diese höheren Ansprüche auf. In manchen Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police enthalten, daher sollten Reisende vorher in ihre Versicherungskonditionen schauen. Das Pendant für Länder außerhalb Europas ist die Traveller-Police.

Reisegepäckversicherung

Auch, wenn das Gepäck lieb und teuer ist - von einer Reisegepäckversicherung rät der BdV ab. Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund fahrlässigen Verhaltens nicht selten die Zahlung. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck, Film- oder Fotokameras nur unzureichend in der Reisegepäckversicherung mitversichert.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im BdV-Merkblatt-Reisen.

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