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Servicethemen | 02.02.2016

Gut versichert durch die 5. Jahreszeit

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Für die Karnevalisten ist die 5. Jahreszeit ja bereits seit dem 11.11. im Gange. Doch richtig rund geht es im Fasching und Karneval am Rosenmontag. Damit das närrische Treiben keine finanziellen Folgen hat, lohnt ein Blick auf den richtigen Versicherungsschutz. Die Privathaftpflicht- und auch Berufsunfähigkeitsversicherung gehören dabei nach Meinung des Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größtem Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, zu den unverzichtbaren Versicherungen – und zwar rund ums Jahr. Auch eine Unfallversicherung kann man ins Auge fassen. Von Kurzzeitpolicen rät der BdV jedoch ab. „Der persönliche Versicherungsschutz sollte passgenau sein, nicht nur zum Karneval“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV.

Von sogenannten „Kurzzeit-Policen“, die extra zu dieser Jahreszeit von den Versicherungen aufgelegt werden, hält der BdV nichts. „Von Narrenschutz-Versicherungen, die tageweise Unfälle in der Narrenzeit absichern, sollte man die Finger lassen“, macht Boss deutlich. Die Summen im Falle einer Invalidität sind viel zu gering, die zu zahlenden Beiträge im Verhältnis dazu viel zu hoch. Unser Tipp: Ganzjahres-Policen im Bereich der Unfallversicherung abschließen. So lässt sich auch die Narrenzeit gut versichert genießen.

Wer beim Feiern ein Glas Rotwein auf dem Teppich des Gastgebers verschüttet oder mit der Zigarette ein Loch in ein teures Kostüm brennt, dem hilft die Privathaftpflichtversicherung. Sie leistet bei Schäden, die man anderen zufügt. Die können teuer werden, etwa, wenn es sich um Personenschäden handelt. „Kommt jemand durch mein Verschulden zu Fall und verletzt sich schwer, müsste ich ohne entsprechenden Versicherungsschutz aus eigener Tasche unter Umständen lebenslang eine Rente zahlen“, erläutert BdV-Sprecherin Bianca Boss.

Die Teilnahme am Karneval gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Karnevalisten, die dem Rosenmontagsumzug am Straßenrand beiwohnen, müssen also mit herabfallenden Kamellen rechnen. Die Klage eines Karnevalisten, der durch Kamellen am Kopf verletzt wurde, dadurch eine Platzwunde erlitt und Schmerzensgeld einforderte, wurde von dem Amtsgericht Aachen 2005 (13 C 250/05) abgewiesen.

Fasching hin oder her – wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, riskiert nicht nur seinen Führerschein. Verursacht der betrunkene Fahrer einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des betroffenen Unfallgegners, der Unfallverursacher kann aber mit bis zu 5.000 Euro zur Rechnung gebeten werden. Denn dann gilt die Trunkenheitsklausel. Der Fahrer kann zudem keine Leistung aus dem Kasko-Versicherungsschutz erhalten.

Wer sich beim närrischen Treiben schwer verletzt und eine Invalidität nachbleibt, kann dieses Risiko über eine Unfallversicherung absichern. Sie leistet dann entweder mit einer Einmalzahlung oder einer Rente. Den schlimmsten Fall kann man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

 
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