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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 22.06.2021

Gut versichert bringt Sonne tanken mehr Spaß

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Quengelnde Kinder im Home-Office, geschlossene Restaurants, ausfallende Hobbies – die Pandemie hat viele Bundesbürger*innen überfordert, sie fühlen sich inselreif. Wer jetzt mit gepackten Sachen in den Flieger steigt, sollte trotz überschäumender Euphorie nicht vergessen, sich fürs Ausland abzusichern. Welche Versicherungsverträge ratsam sind, darüber informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Ganz gleich, ob man sich fürs Brutzeln in der Sonne, Wandern in den Bergen oder Schlemmen in der Altstadt entscheidet – vor Abflug sollten Urlauber*innen eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Sie zählt für Auslandsreisende zu den wichtigsten Versicherungsverträgen und übernimmt die Kosten einer Heilbehandlung im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind. Darüber hinaus werden auch die Kosten für einen Krankenrücktransport übernommen. Bei der Wahl einer geeigneten Versicherung lohnt sich ein prüfender Blick in die Versicherungsbedingungen. Die geben Aufschluss, wie umfassend der Schutz tatsächlich ist: „Einige Versicherer übernehmen ausschließlich die Kosten für den ärztlich angeordneten, medizinisch notwendigen Rücktransport. Demgegenüber steht ein guter Vertrag, der auch den medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport zahlt“, rät Bianca Boss, Pressesprecherin beim BdV. Während die Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte dringend zu empfehlen ist, sollten auch Privatversicherte über einen Abschluss nachdenken, um bei Inanspruchnahme zum Beispiel eine mögliche Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung nicht zu beeinflussen. Auch wenn die private Krankenvollversicherung keinen Rücktransport bei Krankheit vorsieht, sollten Privatversicherte einen Abschluss in Erwägung ziehen.

Pandemierisiken mitversichern

In Zeiten der Covid-19-Pandemie kann es auch passieren, dass ein*e Reisende*r an Corona erkrankt und deshalb seine Reise nicht antreten kann beziehungsweise abbrechen muss. „Urlauberinnen und Urlauber sollten daher überlegen, ob sie den Pandemiefall und die damit einhergehenden Risiken mitversichern möchten“, sagt Boss. So sieht derzeit etwa ein Drittel der Tarife einen weitgehenden Versicherungsschutz in Pandemiefällen vor. Von den anderen Anbietern schließen die Hälfte eine Pandemie wie Covid-19 als Rücktrittsgrund aus. Andere wiederum erstatten keine Kosten, wenn vor Reiseantritt das Auswärtige Amt vor Reisen in die entsprechenden Länder gewarnt hat. Ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter lohnt sich.

Hierauf können Reiselustige verzichten

Da Reisende nicht nur während, sondern auch vor dem Urlaub krank werden oder in eine missliche Lage geraten können, ziehen viele eine Reiserücktrittsversicherung in Erwägung. Allerdings zählen diese grundsätzlich zu den weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungen. „Reiserücktritts- und Reiseabbruchkosten leisten nicht bei Schäden, die den Lebensstandard gefährden. Außerdem sehen die Versicherungsbedingungen regelmäßig zahlreiche Leistungsausschlüsse und -einschränkungen vor, die den Wert des Versicherungsschutzes deutlich mindern. Wer diese Risiken absichern möchte, sollte seinen Bedarf ermitteln und prüfen, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Versicherungsverträge für den konkret-individuellen Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist“, rät Boss.

Ebenfalls verzichtbar ist die Reisegepäckversicherung. Sie zahlt in vielen Fällen nicht oder nur einen gewissen Anteil. Oft wird Geschädigten – insbesondere bei Diebstahl und Beraubung – von den Versicherungsunternehmen vorgehalten, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Ganz nach dem Motto ‚Sonst wäre der Schaden ja nicht passiert!‘. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck, aber auch wertvolle Gegenstände wie Filmkameras oder Fotoapparate, nur unzureichend oder sogar gar nicht mitversichert.

Im Infoblatt „Reise“ stellen wir weitere wichtige Informationen zusammen.

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