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Servicethemen | 22.01.2016

Gut versichert auf der Skipiste

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Die Winterferien stehen vor der Tür und viele Bundesbürger nutzen die Tage um in den Skiurlaub zu fahren. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist darauf hin, dass es besonders wichtig ist, dass Urlauber vor Reisebeginn die richtigen Versicherungen abschließen, denn in jeder Wintersport-Saison verletzten sich über 40.000 Deutsche. Daher gibt Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, hilfreiche Informationen, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören.

Wer zum Wintersportvergnügen ins Ausland fährt, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Denn die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes auf und zahlt maximal das, was in Deutschland geleistet würde. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die entstehende Differenz. Sie bezahlt auch den Rücktransport nach Hause.

Eine Unfallversicherung gehört außerdem mit ins Gepäck. Kommt es aufgrund eines schweren Unfalls auf der Piste zur Invalidität, leistet sie eine Einmalzahlung, bei entsprechender Vereinbarung auch eine Rente. Diese Leistungen sind jedoch nicht mit denen einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen, die grundsätzlich jeder Berufstätige haben sollte.

Kommen bei der Abfahrt andere zu Schaden und stellen entsprechende Ansprüche, ist eine Privathaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung. Die Versicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab – notfalls sogar vor Gericht.

Wer seine teure Skiausrüstung gegen Schäden oder Diebstahl versichern will, kann eine Sportgeräteversicherung abschließen. Sie leistet, wenn das Sportgerät gestohlen wird, beschädigt wird oder bricht. Wird es dagegen während des Gebrauchs beschädigt, springt die Versicherung meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist. Außerdem gilt nur eine Zeitwerterstattung. Der zu zahlende Beitrag für eine solche Versicherung ist nicht unerheblich und ergibt sich aus der Reisedauer, der Versicherungssumme, die dem Wert der Sportgeräte entsprechen sollte, und einer eventuellen vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. BdV-Tipp: Wegen der zahlreichen Einschränkungen sollte man sich den Abschluss gründlich überlegen. Außerdem besteht über die Hausratversicherung Versicherungsschutz gegen die Gefahr des Einbruchdiebstahls aus einem geschlossenen Hotelzimmer.

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