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Sachversicherung | 08.11.2016

Gilt sie oder gilt sie nicht – die Winterreifenpflicht

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Wintereinbruch mit erstem Schnee in Deutschland. Spätestens jetzt denken Autofahrer an die Winterbereifung. Einen Stichtag, ab wann Autofahrer mit Winterreifen fahren müssen, gibt es zwar nicht. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) – Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht – weist aber darauf hin, dass Autofahrer zur Wahrung des vollen Versicherungsschutzes trotzdem die Pflicht haben, sich um ordnungsgemäße Bereifung zu kümmern.

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte nur mit sogenannten M+S-Reifen (Matsch- und Schneereifen) oder Ganzjahresreifen gefahren werden. „Wer also sein Fahrverhalten nicht den Witterungseinflüssen anpasst, muss im schlimmsten Fall mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen“, darauf weist BdV-Pressesprecherin Bianca Boss hin.

Autofahrer, die bei schlechten Witterungsbedingungen mit Sommerreifen fahren und dabei erwischt werden, bekommen nicht nur einen Punkt in Flensburg und einen Bußgeldbescheid über 60 Euro - ihr Verhalten kann sich auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Verursacht man unter diesen Gegebenheiten einen Unfall, prüft der Versicherer, ob der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat – also zum Beispiel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Bei einem Vollkaskoschaden am eigenen Auto kann es zum Beispiel zu einer Leistungskürzung kommen. Wird auch noch ein anderes Auto beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer unter Umständen Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro pro Obliegenheitsverletzung vom Versicherungsnehmer zurückverlangen.

BdV-Tipp: Versicherte sollten beim Abschluss der Vollkaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann nimmt der Versicherer im Schadensfall keinen Abzug der Leistung vor, sondern zahlt immer 100 Prozent.

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